Politik

Die "Gesundheitsweisen" Der Sachverständigenrat im Gesundheitswesen

Der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen wurde erstmals 1985 vom damals zuständigen Sozialminister Norbert Blüm (CDU) berufen. Dieser Rat wurde geschaffen, um wissenschaftlich untermauerte Hinweise zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens zu geben.

Er liefert Daten zum Gesundheitswesen und Vorschläge für Reformen. Das passiert in Form von Jahresgutachten oder in besonderen Fällen auch Sondergutachten. Eine Reihe von Vorschlägen und Empfehlungen des Rates sind aufgegriffen und umgesetzt worden, beispielsweise die Kassenwahlfreiheit oder die Einführung eines Risikostrukturausgleiches.

Seit 1991 werden die Mitglieder des Sachverständigenrates vom Bundesminister für Gesundheit ernannt. Nach dem Regierungswechesel 1998 hatte die damalige Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne) den Rat neu besetzt. In dem Expertengremium Sachverständigenrat sitzen sieben Personen, zumeist Professoren von Universitäten, Hochschulen und Instituten.

Ihre Gutachten werden auf den Sitzungen der Konzertierten Aktion analysiert und diskutiert. Die Konzertierte Aktion wiederum ist eine Art Runder Tisch der im Gesundheitswesen aktiven Gruppen. Unter anderen Krankenkassen, Ärzteverbände und Pharmaindustrie entsenden Mitglieder zur Konzertierten Aktion. In der Regierungszeit der inzwischen zurückgetretenen Ministerin Fischer hatte die Konzertierte Aktion nicht getagt. Die Fischer-Nachfolgerin Ulla Schmidt (SPD) möchte den Dialog aber wieder aufnehmen.

Das letzte Gutachten des Sachverständigenrates stammt aus dem Jahr 1997. Schmidt will, dass der Rat jetzt alle zwei Jahre ein Gutachten zur Lage im Gesundheitswesen vorlegt.

Quelle: ntv.de

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