Politik

Atomsicherheit EU setzt nur minimale Standards

Das Atomkraftwerk Biblis.

Das Atomkraftwerk Biblis.

(Foto: dpa)

Nach den Atomunfällen in Japan hat EU-Energiekommissar Günther Oettinger die nationalen Energieminister, Aufsichtsbehörden und Kraftwerksbetreiber zu einer Lagebesprechung nach Brüssel eingeladen. Europa hat bei der nuklearen Sicherheit mitzureden, die Hauptverantwortung liegt aber bei den Mitgliedsländern.

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(Foto: DAPD)

Atomkraft ja oder nein

Die Grundsatzfrage über die Nutzung oder Nichtnutzung von Atomenergie trifft jedes EU-Land selbst. Hier hat Brüssel keine Mitsprache. Allerdings beeinflusst die europäische Energie- und Umweltpolitik die Entscheidung für bestimmte Formen der Energieerzeugung mit, beispielsweise durch Vorgaben zur Verringerung der Treibhausgase.

Minimalstandards

Im Juli treten europäische Vorgaben für Nuklearsicherheit in Kraft. Dabei handelt es sich nach Darstellung der EU-Kommission um vergleichsweise allgemeine Standards, für die Ausgestaltung sind die Mitgliedstaaten zuständig. Die EU, die sich ihrerseits auf Standards der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) stützt, schreibt etwa vor, dass jeder Mitgliedstaat eine unabhängige Kontrollbehörde besitzt. Die gesamte Richtlinie gilt nach Darstellung der Grünen-Fraktion im Europaparlament aber nur für künftig zu bauende Werke, nicht für bereits bestehende Akw.

Akw-Neubauten

Wird ein neues Kraftwerk geplant, muss dies der Kommission gemeldet werden, deren eigene Experten die Pläne unter die Lupe nehmen und dann eine Stellungnahme abgeben. Ihre Empfehlungen sind aber nicht rechtlich bindend. Diese Regelung geht noch auf den Euratom-Vertrag von 1957 zurück. Der Vertrag hat eine Europäische Atomgemeinschaft begründet, die formell neben der EU weiterbesteht, aber mit dieser die Institutionen wie zum Beispiel die Kommission gemein hat.

EU-Inspekteure

Ebenfalls nach Euratom-Vertrag sind europäische Kontrolleure für den Strahlenschutz mitverantwortlich. Sie besuchen Kraftwerke und prüfen, ob es dort entsprechende Vorkehrungen gibt, um radioaktive Strahlung zu messen. Es existieren auch europäische Höchstdosen für radioaktive Strahlung, die während des Betriebes nicht überschritten werden dürfen.

Friedliche Nutzung

Europäische Inspekteure dürfen Anlagen und Dokumente auch daraufhin kontrollieren, ob das Material dem offiziell vorgesehenen Zweck dient. Damit soll verhindert werden, dass spaltbares Material zum Bau einer Atombombe zweckentfremdet wird.

Quelle: ntv.de, AFP

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