Politik

Kundus-Angriff kein Kriegsverbrechen Justiz entlastet Oberst Klein

Die Anordnung des Bombenabwurfs auf zwei von den radikal-islamischen Taliban geraubten Tanklastzüge bei Kundus erfüllt nicht den Tatbestand verbotener Methoden der Kriegsführung.

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Oberst Georg Klein ist entlastet.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die Bundesanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen Oberst Georg Klein wegen des Luftangriffs vom 4. September 2009 bei Kundus in Afghanistan eingestellt. Oberst Klein und ein Hauptfeldwebel hätten mit dem Befehl zu dem Bombenabwurf nicht gegen das Völkerstrafgesetzbuch verstoßen, teilte die Behörde in Karlsruhe mit.

Klein und der Offizier seien nicht davon ausgegangen, dass sich zum Zeitpunkt des Luftangriffs Zivilisten auf der Sandbank des Kundus-Flusses aufhielten. Nach den ihnen zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten hätten sie keine Hinweise auf die Anwesenheit von Zivilisten gehabt. "Vielmehr konnten sie nach gewissenhafter und immer wieder aktualisierter Prüfung aller ihnen zum Geschehensablauf bekannten Fakten und Umstände annehmen, dass ausschließlich Aufständische vor Ort waren."

Bundeswehrsoldaten "reguläre Kombattanten"

Die Bundesanwaltschaft bewertet den Einsatz der Bundeswehr innerhalb des ISAF-Mandats in Afghanistan als "nichtinternationalen bewaffneten Konflikt im Sinne des Völkerstrafrechts". Die deutschen Soldaten seien im Rahmen dieses Einsatzes "reguläre Kombattanten". Soweit sie in völkerrechtlich zulässige Kampfhandlungen verwickelt seien, scheide "eine Strafbarkeit" aus.

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Den Tod der Zivilisten hatte Klein nicht beabsichtigt.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Bei dem Luftangriff waren bis zu 142 Menschen getötet worden. Wie viele davon Zivilisten waren, ist unklar. Klein war damals Kommandeur des deutschen Feldlagers in Kundus und hatte das Bombardement durch US-Kampfflugzeuge angefordert.

Fall erledigt

Das Ermittlungsverfahren hatte für Klein und seinen Flugleitoffizier den Vorteil, dass der Fall nach einer förmlichen Einstellung abgeschlossen ist und nicht wieder aufgerollt werden kann. Ohne die Ermittlungen hätte der Fall dagegen immer wieder aufgenommen werden können. Mit dem Bombardement befasst sich auch ein Untersuchungsausschuss des Bundestags.

Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg begrüßte die Entscheidung. Sie schaffe größtmögliche Rechtssicherheit für die Soldaten im Einsatz. "Die heutige Nachricht aus Karlsruhe ist eine sehr gute, nicht nur für die direkt betroffenen Soldaten." Ähnlich äußerten sich der Bundeswehrverband sowie Politiker von FDP und Union.

Kleins Anwalt Bernd Müssig erklärte, die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen seinen Mandanten bedeute, dass der Einsatz zweifelsfrei vom Völkerrecht gedeckt gewesen sei und der Vorwurf des Kriegsverbrechens keine Grundlage habe.

Quelle: ntv.de, dpa/AFP

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