Entwurf zur Sterbehilfe Ministerium weist Kritik zurück
01.08.2012, 15:07 UhrGewerbsmäßige Sterbehilfe soll nach dem Willen der schwarz-gelben Regierung verboten werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt vor. Für Streit sorgt eine Nebenklausel, in der es um Ärzte und Pfleger geht. Doch das Ministerium sieht kein Problem.

Pentobarbital-Natrium: Die Organisation "Dignitas" in der Schweiz nutzt das tödliche Mittel.
(Foto: dpa)
Das Bundesjustizministerium hat seinen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe gegen die Kritik von Ärzten, Kirchenvertretern und Koalitionspolitikern verteidigt. "Es wird nicht mehr erlaubt als bislang", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP). "Künftig soll der bestraft werden, der Hilfe zum Suizid anbietet, um damit Gewinne zu erzielen." Es werde kein Strafrecht abgeschafft, sondern neues Recht eingeführt. "Für die Ärzte ändert sich nichts", betonte Stadler
Der Gesetzentwurf sieht vor, bei gewerbsmäßiger Sterbehilfe eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu verhängen. Voraussetzung ist, dass der Betreffende absichtlich und gewerbsmäßig "die Gelegenheit zur Selbsttötung gewährt, verschafft oder vermittelt". Straffrei sollen demnach Angehörige oder nahestehende Menschen des zum Selbstmord Entschlossenen bleiben. Darunter könnten auch Ärzte oder Pflegekräfte fallen, "wenn eine über das rein berufliche Verhältnis hinausgehende, länger andauernde persönliche Beziehung entstanden ist".
Auf ein Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe hatte sich die schwarz-gelbe Koalition im Grundsatz bereits im Herbst 2009 geeinigt. Den jetzigen Gesetzentwurf bezeichnete der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn allerdings als inakzeptabel. Auch Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery protestierte gegen den Gesetzentwurf. Die Ärzte stünden als Sterbehelfer nicht zur Verfügung, erklärte er. Der frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Alt-Bischof Wolfgang Huber, sagte: "Es muss klar sein, dass Ärzte und Pfleger sich nicht an aktiver Sterbehilfe beteiligen.
"Neues Strafrecht wird eingeführt, kein Strafrecht abgeschafft", sagte Ministeriumssprecher Anders Mertzlufft zu den Bedenken. Mertzlufft betonte, es werde "mitnichten der gesamte Berufsstand der Ärzte straffrei gestellt". Geregelt würden "Spezialfälle" besonders enger und langer persönlicher Beziehungen, bei denen ein Beteiligter "dann zufällig auch Arzt ist". Es gehe um äußerst schwierige rechtlich-moralische Fragen. Der Entwurf sei derzeit in der Ressortabstimmung und "keine Herzensangelegenheit" von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Sie setze lediglich den Wunsch der Koalitionsspitzen um.
Quelle: ntv.de, dpa/AFP