Politik

NPD-Verbotsverfahren Noch mehr V-Männer?

In den NPD-Verbotsanträgen sind offenbar zwei weitere V-Männer des Verfassungsschutzes entdeckt worden. Das geht nach Informationen der "Welt am Sonntag" aus einem Vermerk des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) in Köln an das Bundesinnenministerium hervor.

Bei einem der frisch enttarnten V-Männer handelt es sich nach Angaben des Blattes um ein zeitweiliges NPD-Vorstandsmitglied von Sachsen-Anhalt, bei dem anderen um ein NPD-Vorstandsmitglied in Thüringen. Sie seien als V-Männer von Ländesämtern für Verfassungsschutz geführt worden. Damit erhöhe sich die Zahl der enttarnten Verbindungs-Leute auf fünf, schreibt die "Welt am Sonntag".

Das Verfassungsgericht hatte die für Anfang Februar angesetzte mündliche Verhandlung zum NPD-Verbot ausgesetzt, nachdem bekannt geworden war, dass der NPD-Funktionär Wolfgng Frenz bis 1995 für den Verfassungsschutz gearbeitet hatte. Frenz gehört zu den 14 "Auskunftspersonen" aus dem Bereich der rechtsextremen Partei, die das Verfassungsgericht im Verbotsverfahren befragen wollte.

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Ernst Benda bewertete die Erfolgsaussichten des NPD-Verbotverfahrens unterdessen als negativ. Um noch eine Chance zu haben, das Verbot der rechtsextremen Partei zu erwirken, müsse der Antrag der Bundesregierung komplett neu überarbeitet werden, sagte Benda dem ZDF. Es sei unwahrscheinlich, dass dies noch vor der Bundestagswahl am 22. September gelänge.

Benda erklärte, die Verfassungsrichter würden bei einer Aufrechterhaltung des bisherigen Antrags sicherlich generell die Problematik der V-Leute bei der NPD thematisieren. Dann müssten die Antragssteller im Beisein des NPD-Anwalts Auskunft über die Tätigkeit des Verfassungschutzes innerhalb der NPD geben. Der Politik sei dieses Problem scheinbar noch nicht bewusst.

Quelle: ntv.de

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