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BayernKeine Verjährung in Klage: Beirat sieht "großes Signal"

25.01.2023, 11:57 Uhr

München/Traunstein/Garching (dpa/lby) - Der Betroffenenbeirat der Erzdiözese München und Freising wertet die Bereitschaft des Bistums, sich einem Gerichtsverfahren über die Verantwortung für einen Missbrauchsfall in Oberbayern zu stellen, als "großes Signal". "Das ist ein klares Statement", sagte der Vorsitzende des Beirats, Richard Kick, der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch in München.

Zuvor hatte das Erzbistum kurz vor Fristablauf die Erwiderung auf die Klage eines Missbrauchsopfers beim Landgericht Traunstein eingereicht, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Darin beruft die Diözese sich nach eigenen Angaben nicht auf eine Verjährung und macht damit den Weg frei für eine mündliche Gerichtsverhandlung. Sie sagte dem Kläger, der angibt, im oberbayerischen Garching an der Alz von dem Wiederholungstäter Priester H. missbraucht worden zu sein, Schmerzensgeld und gegebenenfalls auch Schadenersatz zu.

"Schmerzensgeld und Schadenersatz, diesen Terminus hat man ja bislang nie benutzt", sagte Kick. Zwar hat die katholische Kirche auch bislang schon Geld für Opfer sexueller Gewalt gezahlt, dabei den Begriff Schmerzensgeld aber betont vermieden und von freiwilligen Anerkennungsleistungen gesprochen.

Die Initiative Sauerteig, die den Kläger auch finanziell unterstützt, zeigte sich "froh und erleichtert", Klägeranwalt Andreas Schulz wertete die Klageerwiderung des Erzbistums als Erfolg: "Die Strategie des Klägers über die Feststellungsklage vor einem weltlichen Gericht war erfolgreich", sagte er der dpa. "Es geht jetzt nur noch darum, zu einer angemessenen Entschädigung zu gelangen, die aber über dem Höchstbetrag des sogenannten kircheninternen Anerkennungsverfahrens für erlittenes Leid liegen sollte."

Quelle: dpa

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