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BayernNS-Raubkunst: Anwälte sehen Freistaat in der Pflicht

21.02.2025, 13:41 Uhr
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(Foto: Uwe Lein/dpa)

Für die Erben jüdischer Kunsthändler ist es zermürbend, die von den Nationalsozialisten geraubten Kunstwerke zurückzubekommen. Vor allem Bayern muss sich endlich bewegen, fordern sie.

München (dpa/lby) - In der Debatte um Vertuschungsvorwürfe im Umgang mit NS-Raubkunst sehen die Anwälte der Nachfahren jüdischer Kunstsammler Bayerns Staatsregierung in der Pflicht, insbesondere Kunstminister Markus Blume (CSU). Der Freistaat müsse nach mehr als 20 Jahren endlich Öffentlichkeit herstellen und dürfe die Erben nicht länger hinhalten, zermürben und zu Bittstellern degradieren, kritisierten die Juristen.

Die Nachfahren von Kunsthändlern wie Alfred Flechtheim, Paul Mendelssohn-Bartholdy oder den Brüdern Lion kämpfen seit Jahren um die Rückgabe von Werken, die von den Nationalsozialisten geraubt wurden und nun in den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen sind, darunter "Madame Soler" von Pablo Picasso oder Gemälde von Max Beckmann und Paul Klee.

In einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" warfen Anwälte dem Freistaat vor, hier zu vertuschen. In einer internen Liste seien 200 Werke als Raubkunst deklariert worden, dies sei aber nicht bekannt gemacht worden. Nicht mal die Erben der früheren Eigentümer habe man informiert.

Blume erklärte daraufhin, er erwarte von den Staatsgemäldesammlungen eine lückenlose und unverzügliche Auseinandersetzung mit den Vorwürfen. Darauf reagierten die Erbenanwälte mit heftiger Kritik. "Es sind nicht die Staatsgemäldesammlungen, die hier das größte Problem haben, es ist das Ministerium", monierte Markus Stötzel, der unter anderem die Nachfahren von Flechtheim vertritt. Der Minister versuche, Verantwortung zu delegieren, indem er auf die Institution verweise. Er könne aber nicht mit dem Daumen auf andere zeigen, wenn er Entscheidungen getroffen habe, "Der Fisch stinkt vom Kopf", betonte Stötzel.

Quelle: dpa

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