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HessenMesserstich gegen Obdachlosen: Angeklagter gibt Notwehr an

03.12.2025, 11:59 Uhr
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(Foto: Helmut Fricke/dpa)

Kurz vor Mitternacht treffen sich die beiden Männer, schnell eskaliert die Situation. Einer von ihnen zückt ein Messer. Vor Gericht beruft sich der mutmaßliche Täter auf eine Notwehrsituation.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Bei einem Streit zwischen zwei obdachlosen Männern im Frankfurter Bahnhofsviertel vor rund zehn Monaten ist ein Mann mit einem Messerstich lebensgefährlich verletzt worden – beim Prozessauftakt im Landgericht berief sich der mutmaßliche Täter auf eine Notwehrsituation. "Ich versuchte, meine Sachen zu verteidigen und meine körperliche Unversehrtheit", übersetzte die Dolmetscherin für rumänische Sprache die Worte des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 37-Jährigen versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor.

Der Anklage zufolge hatte der mutmaßliche Täter am 4. Februar kurz vor Mitternacht den ihm unbekannten Obdachlosen angesprochen, als dieser einen Schlafplatz suchte. Der 38-Jährige soll ihn erst von sich weggeschoben und schließlich geschlagen haben. Daraufhin zückte der 37-Jährige der Anklage zufolge ein Messer. Als ein weiterer Mann zum Rucksack des 38-Jährigen ging und dieser daher kurz abgelenkt war, soll der Angeklagte ihm mit dem Messer einmal in den Oberbauch gestochen und kurz darauf geflüchtet sein. Sein drei Zentimeter tiefer Stich hatte die Niere getroffen, der verletzte Mann überlebte nach einer Notoperation.

Pfeife als Waffe?

Im Gericht gab der vor allem wegen etlicher Diebstähle vorbestrafte Angeklagte an, sein Kontrahent sei "aus dem Nichts explodiert", dabei habe er eine Crackpfeife in der Hand gehalten. Er habe befürchtet, dass der 38-Jährige diese als Waffe nutzen könne. Daher sei er selbst dazu "gezwungen" gewesen, sein Messer einzusetzen. Dies tue ihm leid. Er sei dankbar, dass der Mann überlebt habe.

Seit der Tat sitzt der 37-Jährige in Untersuchungshaft. Nach der bisherigen Planung will die Schwurgerichtskammer Mitte Dezember ihr Urteil verkünden.

Quelle: dpa

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