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Mecklenburg-VorpommernBrandstiftung in Flüchtlingsheim muss neu verhandelt werden

25.11.2025, 07:26 Uhr
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Nach einem Freispruch im Prozess um schwere Brandstiftung in einer Flüchtlingsunterkunft muss der Fall nun neu verhandelt werden. Der BGH sieht Fehler in der Beweiswürdigung.

Karlsruhe/Schwerin (dpa/mv) - Der Prozess um schwere Brandstiftung unter anderem in einer Flüchtlingsunterkunft in Groß Strömkendorf bei Wismar muss neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Freispruch gegen den angeklagten Berufsfeuerwehrmann aufgehoben. Der Fall werde nun an eine andere Strafkammer des Schweriner Landgerichts zurückverwiesen, heißt es in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 24. September. Zuvor hatte die "Ostseezeitung" berichtet.

Der Mann war in sieben Fällen angeklagt, zwischen Mai und Oktober 2022 Brände gelegt zu haben, darunter an einem Wohnhaus, einer Strohmiete und in der Flüchtlingsunterkunft, in der damals 14 ukrainische Kriegsflüchtlinge lebten. Sie konnten sich ins Freie retten, niemand wurde verletzt. Insgesamt entstand ein Sachschaden von mehr als 9 Millionen Euro.

BGH: Beweiswürdigung war fehlerhaft

Der damals 33-Jährige wurde am 8. Dezember 2023 aus Mangel an Beweisen von einer Strafkammer des Schweriner Landgerichts in dem Indizienprozess freigesprochen. Gegen den Freispruch hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, über die der BGH entschieden hatte. Die Beweiswürdigung des Landgerichts war demnach in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft und lückenhaft.

Der BGH-Senat könne nicht ausschließen, "dass das Landgericht bei einer rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung und der sodann gebotenen wertenden Gesamtschau aller be- und entlastenden Indizien die Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten gewonnen hätte", heißt es in der Urteilsbegründung.

Quelle: dpa

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