Rheinland-Pfalz & SaarlandGericht: Einreiseverbot für Franzosen wegen Corona rechtens

Koblenz (dpa/lrs) - Das Verbot der Einreise für einen Franzosen im von der Corona-Pandemie geprägten Frühjahr 2020 war rechtens. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az.: 7 A 10719/21.OVG). Der Mann wollte nach Angaben des Gerichts am 2. Mai 2020 nach Deutschland, um in einem Supermarkt einzukaufen, doch an der Grenze verweigerte ihm ein Beamter der Bundespolizeidirektion Koblenz die Einreise mündlich. Dagegen klagte der Mann, scheiterte zunächst vor dem Koblenzer Verwaltungsgericht und nun auch in zweiter Instanz vor dem OVG.
Das OVG betonte, die Bundesregierung habe Mitte März 2020 vorübergehende Kontrollen an der Grenze zu Frankreich sowie Beschränkungen für nicht erforderliche Reisen aus Frankreich eingeführt. Es könne auch nach Rechtslage in der EU trotz der allgemeinen Freizügigkeit aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit die Einreise verweigert werden, wenn es sich um Krankheiten mit epidemischen Potenzial handele - und das sei bei Covid-19 der Fall gewesen. Zum damaligen Zeitpunkt sei außerdem die Infektionslage in Frankreich, insbesondere in dem an das Saarland angrenzenden Département Moselle, wo der Kläger wohne, besonders kritisch gewesen.