Der Sport-Tag"Tatbestand der Beleidigung": Rücktritt schützt Keller vor Strafe
Fritz Keller wird nach seinem Rücktritt als DFB-Präsident für seine Nazi-Äußerung nicht mehr vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes belangt. Die Ethikkammer des Gremiums habe mit Zustimmung der Ethikkommission das Verfahren eingestellt, teilte der DFB mit. Der 64-Jährige entging mit der Entscheidung vom vergangenen Montag, sein Amt niederzulegen, einer möglichen Sperre.
"Fritz Keller hat von sich aus die Konsequenzen aus der Führungskrise beim DFB gezogen und damit die Verantwortung für das beschädigte Image des DFB übernommen, für das er sicher nicht alleine verantwortlich ist. Damit ist eine Sanktionierung entbehrlich geworden", sagte der Vorsitzende des Sportgerichts, Hans E. Lorenz.
Keller hatte seinen Vizepräsident Rainer Koch während einer Präsidiumssitzung Ende April als "Freisler" bezeichnet. Roland Freisler war Vorsitzender des Volksgerichtshofes im Nationalsozialismus. "Dieses Verhalten von Fritz Keller erfüllt den Tatbestand der Beleidigung und stellt einen erheblichen Verstoß gegen den Ethikcodex des DFB dar. Für den Fall, dass Fritz Keller nicht zurückgetreten wäre, hätte das Sportgericht für ihn eine Funktionssperre auf Zeit erwogen", sagte Lorenz.