Über die Betriebskosten geraten Mieter und Vermieter immer wieder in Streit. Doch die Frage, welche Kosten umlagefähig sind und welche nicht, ist selbst unter Richtern oft umstritten.
Wer Mieter ist, kennt das: TV-Übertragungsgebühren werden über die Nebenkosten bezahlt. Die Bundesregierung will das ändern - die Mieter sollen selbst Verträge mit Netzbetreibern abschließen. Es könnten dann aber 18 statt wie bisher 8 Euro fällig werden.
Der klassische Hausmeister wird von Dienstleistungsfirmen abgelöst. Manche Wohnungsunternehmen gründen dafür eigens Tochtergesellschaften. Das gefällt nicht jedem. Was man dazu wissen sollte.
Viele Nebenkostenabrechnungen enthalten Fehler. Denn Vermieter dürfen längst nicht alle Kosten umlegen. Mieter sollten die jährlichen Briefe deshalb ganz genau kontrollieren.
Vermieter können Mieter an den Betriebskosten ihrer Immobilie beteiligen. Doch was in der Theorie einfach klingt, sorgt in der Praxis immer wieder für Streit. Worauf kommt es an?
Allgemeine Kontroll- und Überwachungstätigkeit gehören zum Aufgebengebiet eines Hausmeisters. Wie aber verhält es sich, wenn dieser nachts für Notdienste bereitstehen soll? Darüber befand nun der BGH.
Mieter müssen die Betriebskosten überprüfen können. Sie dürfen unter Umständen auch Zahlungsbelege einsehen. Dazu hat das Landgericht Berlin ein Urteil gesprochen.
Eine übertriebene Nebenkostenabrechnung und der Schock für Mieter ist groß. Gerade erst in ihre neue Wohnung gezogen, sollen sie einen horrenden Betrag nachzahlen. Oft ist eine viel zu niedrig angesetzte Vorauszahlung die Ursache. Geht das in Ordnung?
Mieter sollten die jährliche Betriebskostenabrechnung gründlich prüfen. Tauchen darin die Verwaltungskosten auf, ist das nicht rechtens. Diese Regelung gilt sogar bei speziellen Vermietern.
Im Schnitt haben Mieter über 2500 Euro pro Jahr an Nebenkosten zu berappen. Doch oftmals stimmen die Abrechnungen der Vermieter nicht. Mieter zahlen also zu viel. Der Deutsche Mieterbund weiß, worauf zu achten ist und wie man sich Geld zurückholt.
Was für Mieter die Betriebskosten sind, ist für Eigentümer das Hausgeld. Dabei handelt es sich um monatliche Zahlungen, mit denen die gemeinschaftlichen Kosten aller Eigentümer beglichen werden. Das Geld sollte in jedem Fall pünktlich fließen, denn sonst droht Ärger.
Einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Mietern und Vermietern ist die Frage nach dem richtigen Verteilerschlüssel bei den Heizkosten. Klar ist: Mindestens 50 Prozent und höchstens 70 Prozent der Kosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden. Doch wann gilt was?
Mieter zahlen nicht nur ihre Miete, sondern auch Nebenkosten. Doch bei der Abrechnung der Betriebskosten kommt es oft zu Fehlern, die die Mieter einiges an Geld kosten. Worauf sollte man also achten?
Über die Heizkosten ärgern sich viele: Oftmals erwartet man geringere Kosten, als tatsächlich in der Abrechnung stehen, denn der Winter war ja eigentlich mild. In der Tat kommen Fehler in der Abrechnung der Betriebskosten nicht selten vor. Die Daten sollte man daher prüfen.
Verlangt der Vermieter eine Erhöhung der Betriebskosten oder Miete, so ist die genaue Wohnfläche als Bemessungsgrundlage entscheidend. Mieter sollten also Zollstock und Taschenrechner überprüfend einsetzen.
Während in vielen Städten die Mieten steigen, bleibt die "zweite Miete" stabil oder sinkt sogar: Billigere Energie entlastet Mieter bei den Nebenkosten - besonders wenn im Keller ein Öltank steht.