Schon alleine, um nicht von den Nachbarn verpfiffen zu werden, sind laute Wohnungspartys derzeit nicht zu empfehlen. Aber auch in einem Leben nach Corona sollten es Mieter regelmäßig nicht allzu laut krachen lassen.
Die Mieten sind hoch, die Zinsen niedrig. Für manche Eigentümer ist das der Zeitpunkt, ins Vermietergeschäft einzusteigen. Soll es ein Erfolg werden, gibt es einiges zu beachten.
Nicht immer sind Mieter und Vermieter sich einig. Doch wie groß der Streit auch sein mag, Mietern sollte klar sein: Wer mit Gewalt droht, setzt den Mietvertrag aufs Spiel.
Nach dem Gesetz sind Vermieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet. Oft wälzen sie diese Pflicht aber auf ihre Mieter ab. Nicht immer ist das wirksam.
Angaben zur Wohnungsgröße in Mietverträgen und in der Realität können voneinander abweichen. Nachmessen kann sich für Mieter lohnen, weil sich dadurch eventuell Nebenkosten und Miete reduzieren.
Wer seine Miete nicht zahlt, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Allerdings kann der Mieter seine Schulden noch bis zu zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage bezahlen, um Schlimmeres zu verhindern. Doch das klappt nicht immer, unabhängig von den Rückständen.
Mietern kann nur aus bestimmten Gründen gekündigt werden, etwa weil ein Eigentümer seine Immobilie selbst nutzen will. Ein anderer Grund hat mit der Art des Gebäudes zu tun, in dem die Wohnung liegt.
Bei befristeten Mietverträgen sollten Mieter ganz genau hinschauen. Hier gelten nämlich strenge Regeln, die man unbedingt beachten sollte. Andernfalls könnte das Ganze in einem Desaster enden.
Malern, tapezieren, kalken - ums Renovieren gibt es oft Streit. Der Mietvertrag hilft nicht unbedingt weiter, denn auch gängige Klauseln können unzulässig sein. Wer bringt dann die Wohnung in Schuss?
Verschließen oder nicht? Über diese Frage bricht in Mehrfamilienhäusern oft Streit aus. Auch die Gerichte sind sich nicht einig, wenn es um die abgeschlossene Haustür geht.
Die Miete regelmäßig und pünktlich zu zahlen, ist eine der wichtigsten Pflichten des Mieters. Selbst eine Erkrankung schützt nicht automatisch vor einer Kündigung.
Dürfen Mieter das: einen zusätzlichen Mitbewohner aufnehmen oder alle Räume während einer langen Reise vermieten? Darf die Miete dann steigen? Und was gilt, wenn der Untermieter ausziehen soll?
Gerade hat man sich an die neue Jahreszahl gewöhnt, da neigt man auch schon dazu, das Datum abzukürzen. Doch wer 20 statt 2020 schreibt, macht es Betrügern leicht, Fristen in Verträgen zu manipulieren.
Dürfen Mieter das: einen zusätzlichen Mitbewohner aufnehmen oder alle Räume während einer langen Reise vermieten? Darf die Miete dann steigen? Und was gilt, wenn der Untermieter ausziehen soll?
Damit eine Wohngemeinschaft eine gute Erfahrung wird, kommt es auch auf den vertraglichen Rahmen an. Etwas Wissen im Mietrecht hilft, Überraschungen zu vermeiden - und nicht auf der Straße zu landen.
Muss eine 90-Jährige ausziehen, weil der Vermieter die Wohnung nutzen will? Bei Eigenbedarfskündigungen müssen Gerichte sehr genau hingucken - erst recht nach zwei Urteilen des Bundesgerichtshofs.