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Einspruch eingelegt Bündnis Sahra Wagenknecht ficht Bundestagswahlergebnis fristgerecht an

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(Foto: dpa)

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat seinen Einspruch gegen das Ergebnis der Bundestagswahl eingereicht. Ko-Parteichefin Amira Mohamed Ali übergab die Unterlagen am Mittwochnachmittag dem Wahlprüfungsausschuss des Bundestags. Damit nutzte das BSW den letzten Tag, um Einsprüche gegen die Wahl vom 23. Februar einzureichen.

Das BSW verpasste den Wiedereinzug ins Parlament ganz knapp: Es kam auf 4,981 Prozent der Stimmen - rund 9500 zu wenig für das Überschreiten der Fünfprozenthürde. Die Partei sieht vertauschte Stimmen, Übertragungs- und Auszählungsfehler und fordert deshalb eine bundesweite Neuauszählung. "Wir müssen davon ausgehen, dass wenn noch einmal neu ausgezählt würde, das BSW im Bundestag wäre", sagte Mohamed Ali bereits.

Eilanträge für eine Neuauszählung vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Verwaltungsgericht Hessen hatten jedoch keinen Erfolg. Beide erachteten sich als nicht zuständig und verwiesen auf den Bundestag. Das BSW reichte deshalb nun dort seinen Wahleinspruch ein. Erst wenn dieser abgelehnt wird, ist eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht möglich.

Quelle: ntv.de, AFP

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