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"Demokratische Pflicht"Grüne fordern Tempo bei möglichem AfD-Verbotsverfahren

23.07.2025, 17:24 Uhr
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(Foto: picture alliance/dpa)

Nach der Billigung der Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall dringen die Grünen auf rasche Schritte in Richtung eines möglichen Verbotsverfahrens. "Es ist unsere demokratische Pflicht, alle rechtsstaatlichen Mittel zu nutzen, um eine Partei zu bekämpfen, die die Demokratie abschaffen will", sagte Fraktionschefin Katharina Dröge am Mittwoch dem Portal t-online. Dabei müssten Demokratinnen und Demokraten an einem Strang ziehen.

Dröge forderte vor diesem Hintergrund die Einrichtung einer Bund-Länder-Kommission. Diese solle Materialien über die Partei, die den Behörden bereits vorlägen, zusammentragen und auswerten, sagte sie. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte nach Angaben vom Dienstag eine Beschwerde der AfD gegen ihre Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall abgewiesen. Damit wurde ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster von 2024, das die Einstufung gebilligt hatte, rechtskräftig. Die AfD darf somit mit bestimmten geheimdienstlichen Mitteln wie etwa V-Leuten vom Verfassungsschutz beobachtet werden. In dem Verfahren ging es nicht um die jüngste Hochstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch.

"Bis die Einstufung als rechtsextremistisch gerichtlich durch alle Instanzen geklärt ist, können noch Jahre vergehen", sagte Dröge dazu dem Nachrichtenportal. So lange könne nicht gewartet werden. Die Bundesregierung, die Landesregierungen und die demokratischen Fraktionen müssten nun gemeinsam handeln, um ein Verbotsverfahren "unverzüglich auf den Weg" zu bringen, forderte sie. Anfang Mai hatte der Verfassungsschutz die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Grundlage dafür war ein mehr als 1000-seitiges Gutachten, das die Behörde über mehrere Jahre anfertigte. Die AfD wehrte sich juristisch dagegen, weshalb der Verfassungsschutz die Hochstufung zunächst auf Eis legte und die Partei bis auf Weiteres wieder als "Verdachtsfall" einstuft.

Inhaltlich hält die Behörde aber an ihrer Einschätzung fest. Das Gutachten hatte die Diskussion um ein Verbotsverfahren erneut angefacht.

Quelle: ntv.de, AFP