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NGT-Vorschriften Keine Mehrheit unter EU-Ländern für neue Gentechnik-Regeln

Unter das EU-Gentechnikrecht fallen unter anderem Methoden, bei denen artfremde Gene in eine Pflanze eingebracht werden - etwa Gene aus einem Bakterium in Mais.

Unter das EU-Gentechnikrecht fallen unter anderem Methoden, bei denen artfremde Gene in eine Pflanze eingebracht werden - etwa Gene aus einem Bakterium in Mais.

(Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa)

Für Lockerungen der Regeln für die Gentechnik gibt es unter den EU-Staaten vorerst keine Mehrheit. Die Landwirtschaftsministerinnen und -minister der Europäischen Union konnten sich bei ihrem Treffen am Montag in Brüssel nicht auf eine gemeinsame Position zum Vorschlag der EU-Kommission einigen, die Vorschriften für den Einsatz sogenannter Neuer Genomischer Verfahren (NGT) deutlich zu lockern. Deutschland enthielt sich bei der Abstimmung.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) hatte vor der Sitzung betont, Produkte aus Gentechnik müssten deutlich gekennzeichnet werden. "Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher gentechnikfreie Produkte wollen, haben sie das Recht darauf", sagte er in Brüssel. Er lehne die bisherigen EU-Pläne daher ab. Forschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) warb dagegen für den Vorschlag der EU-Kommission.

Mehrere Mitgliedsländer meldeten während der Sitzung am Montag Bedenken an, weil das Patentrecht mit den neuen Vorschriften nicht ausreichend geklärt sei. Die EU müsse mittelständische Saatguthersteller schützen und verhindern, dass nur einzelne Großkonzerne Patente für gentechnisch verändertes Saatgut anmelden, erklärte auch Özdemir.

Sieben EU-Staaten stimmten gegen einen Kompromissvorschlag der spanischen Ratspräsidentschaft, darunter auch Österreich und Polen. Der spanische Landwirtschaftsminister Luis Planas zeigte sich dennoch optimistisch, in den kommenden Tagen auf Diplomatenebene einen Kompromiss zu finden. "Wir sind dabei, eine Einigung zu erzielen", betonte Planas nach der Abstimmmung in Brüssel.

Quelle: ntv.de, AFP

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