Der Börsen-TagNiedrigere Mehrwertsteuer: Handel muss Preisschilder nicht ändern

Ab 1. Juli gilt in Deutschland die auf ein halbes Jahr begrenzte Mehrwertsteuersenkung. Der Einzelhandel sollte laut einer Empfehlung des Bundeswirtschaftsministeriums die Senkung unbürokratisch über pauschale Rabatte an Kunden weitergeben. Für die auf das zweite Halbjahr 2020 befristete Senkung von 19 auf 16 Prozent könnten Unternehmen für die meisten Produkte bestehende Ausnahmemöglichkeiten der Preisangabenverordnung nutzen. Das geht aus einem Schreiben des Ministeriums an die Preisbehörden der Bundesländer hervor.
Das Ministerium empfiehlt darin, die pauschalen Rabatte erst an der Kasse zu gewähren. Dann müssten nicht alle Preisschilder in den Regalen in der Nacht zum 1. Juli geändert werden. Diese Vorgehensweise greift allerdings nicht für alle Waren - beispielsweise nicht für preisgebundene Artikel wie Bücher, Zeitschriften, Zeitungen und rezeptpflichtige Arzneimittel.