Politik

Rückschlag für Ungarns Regierung Gericht kippt Wahlrecht

Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban

Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban

(Foto: picture alliance / dpa)

Hochumstritten sind die Reformen, die Ungarns Regierungschef Orban durchsetzt. Unter anderem wollte er die Wahlen zum Parlament ungleich schwieriger gestalten. Das Verfassungsgericht macht ihm aber einen Strich durch die Rechnung.

Das ungarische Verfassungsgericht hat Teile der umstrittenen Wahlrechtsreform verworfen. Die neue Vorschrift zur Wählerregistrierung und andere Regelungen seien "verfassungswidrig", erklärte das Gericht. Der ungarische Präsident Janos Ader hatte den höchsten Richtern im Dezember die Reform zur Überprüfung vorgelegt und Zweifel an deren Verfassungsmäßigkeit geäußert.

Die Gerichtsentscheidung ist eine Niederlage für Ministerpräsident Viktor Orban. Mit der Zweidrittelmehrheit seiner Fidesz-Partei hatte das Parlament im November 2012 die Wahlrechtsänderungen beschlossen. Die Opposition warf Orban vor, mit der Neuregelung das Wahlverhalten beeinflussen zu wollen, um die nächste Parlamentswahl im Jahr 2014 zu seinen Gunsten zu entscheiden.

Besonders empört zeigte sich die Opposition über die jetzt gekippte Vorschrift zur Wählerregistrierung. Demnach muss sich jeder, der an der Parlamentswahl teilnehmen will, bis spätestens zwei Wochen vor dem Termin in eine Wählerliste eintragen; eine Briefregistrierung ist nicht möglich. Wer den Termin versäumt, darf nicht wählen. Orbans Kritiker argumentierten, damit würden unentschiedene Wähler letztlich davon abgehalten, gegen die Regierung zu stimmen. Bisher reichte wie in Deutschland der Ausweis am Wahltag aus, um an der Abstimmung teilnehmen zu können.

Bereits Ende Dezember hatte das Verfassungsgericht die Registrierungspflicht aus formalen Gründen verworfen. Die Regierung habe ihre Kompetenzen überschritten, erklärte das Gericht damals. In der neuen Entscheidung wurde die Registrierungspflicht nun inhaltlich verworfen.

Quelle: ntv.de, AFP

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