Staat in der Verantwortung BGH: Ärzte haften nicht für Corona-Impfschäden
09.10.2025, 16:30 Uhr Artikel anhören
Wer haftet, wenn denn jemand haften sollte? Diese Frage hat der Bundesgerichtshof beantwortet.
(Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/d)
Wer haftet bei Impfschäden? Laut Bundesgerichtshof nicht die Ärztinnen und Ärzte, sondern der Staat. Die Entscheidung ist eine grundsätzliche, der Kläger geht erst einmal leer aus.
Für mögliche Impfschäden nach einer Corona-Schutzimpfung haften nicht die impfenden Ärztinnen und Ärzte. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Die Verantwortung für Aufklärungs- oder Behandlungsfehler treffe grundsätzlich den Staat, urteilte der dritte Zivilsenat in Karlsruhe. Entsprechende Klagen von Geschädigten müssten sich demnach gegen Bund oder Länder richten.
In dem konkreten Fall hatte ein Mann seine Ärztin verklagt. Nach einer Impfung gegen das Coronavirus Ende 2021 war bei ihm eine Herzerkrankung diagnostiziert worden. Er sagte, die Impfung sei fehlerhaft verabreicht und er nicht ausreichend aufgeklärt worden. Durch die Folgen könne er nicht mehr seiner Arbeit nachgehen und sei auch psychisch stark beeinträchtigt. Vor Gericht forderte er unter anderem Schmerzensgeld von mindestens 800.000 Euro.
Schon in den Vorinstanzen hatte der Kläger keinen Erfolg. Das Landgericht Dortmund und das Oberlandesgericht Hamm entschieden, die Ärztin habe bei der Verabreichung der Impfung in einer hoheitlichen Funktion und damit haftungsrechtlich als Beamtin gehandelt. Daher hafte nicht sie persönlich, sondern der Staat. Dieser Einschätzung folgte nun auch der BGH. Die Revision des Klägers wurde zurückgewiesen.
Ihm sei es in dem Verfahren vor allem um die grundsätzliche Klärung der Frage gegangen, wer bei etwaigen Corona-Impfschäden die Haftung übernehme, sagte der Kläger in Karlsruhe. Ob seine gesundheitlichen Beschwerden tatsächlich auf die Corona-Impfung zurückzuführen sind, wurde in dem Verfahren nicht geklärt. Es gehe um die Frage "wer haftet, wenn", betonte Richter Ulrich Herrmann in der Verhandlung.
Quelle: ntv.de, lwe/dpa