Panorama

Nach Vergewaltigung in Mülheim Behörden können Bulgaren nicht ausweisen

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Tatort der Gruppenvergewaltigung in Mülheim an der Ruhr.

(Foto: picture alliance/dpa)

Nach der Vergewaltigung einer jungen Frau prüft die Stadt Mülheim, ob die tatverdächtigen Minderjährigen samt ihren Familien in die Heimat Bulgarien zurückgeschickt werden können. Ergebnis: Alle weisen das für den Verbleib nötige Einkommen nach. Ein Arbeitsvertrag ist sogar druckfrisch.

Die Familien der Tatverdächtigen im Fall der mutmaßlichen Vergewaltigung in Mülheim an der Ruhr können nicht in ihr Herkunftsland Bulgarien zurückgeführt werden. Das habe eine Prüfung der Stadt ergeben, sagte Sprecher Volker Wiebels. Drei 14-Jährige und zwei 12-Jährige - allesamt bulgarischer Nationalität - stehen im Verdacht, am Freitagabend eine 18-Jährige in einem Waldstück vergewaltigt zu haben.

Die Voraussetzungen für eine Rückführung seien nicht gegeben, führte der Sprecher weiter aus. Nach EU-Recht sei eine Rückführung aus Deutschland im Grundsatz möglich, wenn "jemand keine Arbeit hat, keine Arbeit sucht und auch nicht nachweisen kann, dass er eine sucht", erläuterte der Sprecher. Bulgarien gehört zur Europäischen Union.

In einem Fall sei der Vater eines Verdächtigen mit einem druckfrischen Arbeitsvertrag bei der Stadt erschienen. In einem anderen Fall sei ein 14 Jahre alter Verdächtiger zwar bei Verwandten in Mülheim untergekommen, aber bei seinen Eltern in einer anderen Stadt gemeldet. In drei weiteren Fällen konnten die Familien Einkommen nachweisen.

Mit der Prüfung habe man ausloten wollen, ob die Freizügigkeit der Familien der fünf Verdächtigen eingeschränkt werden könne, hatte der Mülheimer Sprecher gesagt. Wie der WDR berichtet, reicht laut EU-Recht schon ein Mini-Job aus, um einer Ausweisung zu entgehen. Eine Abschiebung Schwerkrimineller sei zwar immer möglich, allerdings nicht, wenn diese minderjährig seien - wie im Fall der mutmaßlichen Mülheimer Vergewaltiger.

Quelle: ntv.de, mau/dpa

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