Prügelpraxis bei "Zwölf Stämme" Sorgerechts-Entzug bei Sekte ist rechtens
22.03.2018, 12:31 Uhr
Im bayerischen Deiningen lebte die Sekte, bis sie Anfang 2017 nach Tschechien übersiedelte.
(Foto: dpa)
Weil sie ihre Kinder misshandeln, wird mehreren Mitgliedern der Sekte "Zwölf Stämme" das Sorgerecht entzogen. Das Jugendamt bringt 40 Kinder in Pflegefamilien und Heimen unter. Die Eltern klagen. Nun fällt der Gerichtshof für Menschenrechte ein Urteil.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Entzug des Sorgerechts für Mitglieder der für ihre brutalen Erziehungsmethoden berüchtigten Sekte "Zwölf Stämme" gebilligt. Die Straßburger Richter wiesen die Beschwerden von vier Familien ab, deren Kinder in Pflegefamilien und Heimen untergebracht worden waren. Die Eltern hatten den deutschen Behörden einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz des Familienlebens vorgeworfen.
Der Gerichtshof wies diesen Vorwurf zurück: Angesichts des Risikos "einer systematischen und regelmäßigen körperlichen Züchtigung von Kindern" seien die deutschen Gerichte verpflichtet gewesen, die Kinder in Obhut zu nehmen, heißt es in dem Urteil. Die deutsche Justiz habe damit eine "unmenschliche oder erniedrigende Behandlung" verhindern wollen, die laut der Europäischen Menschenrechtskonvention verboten sei.
Die Prügelpraxis bei den "Zwölf Stämmen" war 2012 durch Medienberichte ans Licht gekommen. Daraufhin schritten die Jugendämter ein und ordneten die Unterbringung von rund 40 Kindern in Pflegefamilien oder Heimen an. Zuvor hatten Aussteiger berichtet, dass Kinder von ihren Eltern, Lehrern oder anderen Sektenmitgliedern bereits ab dem Alter von zwei Jahren mit Rutenschlägen misshandelt wurden.
Die Sekte beschloss schließlich, sich in der Tschechischen Republik niederzulassen - wo Prügelstrafen nicht gänzlich verboten sind. Ihre letzten Mitglieder verließen Bayern Anfang vergangenen Jahres.
Quelle: ntv.de, ftü/AFP