Fehlendes Schutzkonzept Viele Friseure vergeben noch keine Termine
21.04.2020, 07:48 Uhr
Frsieure kommen ihren Kunden besonders nahe: Sie sollen deshalb nach der Wiedereröffnung ihrer Läden bestimmte Hygeineregeln einhalten.
(Foto: picture alliance/dpa)
Ab dem 4. Mai dürfen Friseure unter strengen Hygiene-Auflagen wieder öffnen. Das freut deutschlandweit Tausende Menschen, denen allmählich die Ordnung auf dem Kopf abhandenkommt. Vielerorts bekommen sie aber noch keinen Termin. Denn die Betriebe wissen gar nicht, welche Auflagen sie erfüllen müssen.
Viele Friseursalons warten nach der angekündigten Lockerung der Corona-Maßnahmen erst einmal mit der Terminvergabe. "Viele Betriebe vergeben erst ab nächster Woche Termine", sagte Jörg Müller, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks. Noch gebe es kein Hygienekonzept für die Branche. Es sei etwa unklar, wie viele Kunden sich gleichzeitig in einem Geschäft aufhalten dürfen - das beeinflusse die Terminvergabe, erklärte Müller. Erst wenn das geklärt sei, könnten Salons ab dem Start am 4. Mai vernünftig planen. Voraussichtlich steht ein Konzept Mitte dieser Woche.

Ein vollständiger Schutzanzug, wie in diesem indonesischem Friseursalon, wird hoffentlich nicht nötig sein.
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Auf der Online-Plattform Treatwell gab es bereits einen Ansturm an Buchungen. Über die Internetseite kann man Termine bei Friseuren und Kosmetik-Studios vereinbaren. Insgesamt seien bis vergangenen Freitag 128.667 Friseurtermine für Mai gebucht worden, teilte das Unternehmen dem Portal "watson.de" mit.
Die Klier Hair Group, zu der diverse Friseursalonketten und Zubehörläden gehören, hat bereits ein eigenes Schutzkonzept erarbeitet, wie "watson.de" berichtet. So sollen alle Friseure einen Mundschutz sowie Handschuhe tragen und an jedem Platz Handdesinfektionsmittel stehen.
Bund und Länder hatten vergangene Woche beschlossen, dass Friseurbetriebe trotz der Corona-Krise ab dem 4. Mai wieder öffnen können - "unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung", wie es in dem Beschluss heißt.
Quelle: ntv.de, chr/dpa