Politik

Hörensagen vor Gericht Becker war nicht relevant

Über dreißig Jahre sind vergangen, seit die RAF Generalbundesanwalt Buback ermordete. Der Sohn des Opfers hält Verena Becker für die Täterin, dem widerspricht Der RAF-Aussteiger Peter-Jürgen Boock.

Boock ist als Zeuge im Prozess gegen Verena Becker geladen.

Boock ist als Zeuge im Prozess gegen Verena Becker geladen.

(Foto: dpa)

Die frühere Terroristin Verena Becker war nach Einschätzung des RAF-Aussteigers Peter-Jürgen Boock nicht an dem Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback beteiligt. "Für mich hat Frau Becker nie zu den für Karlsruhe relevanten Leuten gehört", sagte Boock bei seiner Vernehmung vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht. Buback war im Jahr 1977 von Terroristen der RAF in Karlsruhe erschossen worden. Becker ist als mögliche Mittäterin angeklagt.

Boock verwies erneut drauf, dass er seine Informationen nur vom Hörensagen habe. "Ich war nicht in Karlsruhe, ich war nicht dabei." Die Bundesanwaltschaft geht weiterhin davon aus, dass die RAF-Mitglieder Günter Sonnenberg, Knut Folkerts und Christian Klar direkt an der Ermordung Bubacks beteiligt waren. Boock erklärte hingegen, Klar habe an dem Mordanschlag nicht unmittelbar mitgewirkt.

Wisniewski und Sonnenberg

Boock hatte in der Vergangenheit als möglichen Mittäter genannt. Diese Aussage wiederholte er vor Gericht. Der RAF-Aussteiger sagte, dass der Anschlag auch von einer konspirativen Wohnung in Mannheim aus vorbereitet worden sei. An dem Attentat seien drei Personen beteiligt gewesen.

Nach einem Aktenvermerk, der auf einem Gespräch von Boock mit dem Oberstaatsanwalt Klaus Pflieger basiert, soll Sonnenberg das Motorrad gefahren haben. Wisniewski habe auch auf dem Motorrad gesessen, hieß es in dem Vermerk weiter. Boock sagte weiter, Sonnenberg habe "sehr viel Ahnung" von Motorrädern und Ortskenntnisse von Karlsruhe gehabt.

"Stammheimer" wünschten sich Mord

Der 57 Jahre alte Zeuge berichtete, der Anschlag auf Buback habe höchste Priorität gehabt. Es sei der Wunsch der "Stammheimer" gewesen, also der dort einsitzenden RAF-Terroristen der ersten Generation um Andreas Baader. Das Attentat am 7. April 1977 sei ihnen wichtiger gewesen als ihre mögliche Befreiung. Nach Darstellung von Boock hatte es auch Gedankenspiele gegeben, dass Buback als Zeuge in den Prozess gegen Baader geladen werden sollte, um ihn dann als Geisel zu nehmen. Baader und die anderen damals angeklagten Terroristen hätten nach Waffen und Sprengstoff verlangt.

Verena Becker ist angeklagt, weil sie bei der Entscheidung für den Anschlag sowie der Organisation eine maßgebliche Rolle gespielt haben soll. Der Sohn des Ermordeten, der Nebenkläger Michael Buback, glaubt hingegen, dass Becker selbst seinen Vater erschossen hat. Boock war 1981 unter anderem wegen der Entführung und Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. 1999 wurde er aus der Haft entlassen.

Quelle: ntv.de, dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen