Betreuungsgeld der CSUGezerre geht weiter
Im Streit um das Betreuungsgeld wird innerhalb der schwarz-gelben Koalition um einen Kompromiss gerungen. Politiker von CDU und FDP drängen den Koalitionspartner CSU, auf entsprechende Vorschläge einzugehen.
Im Streit um das Betreuungsgeld
stehen sich Gegner und Befürworter weiter unversöhnlich gegenüber. Bei einer Anhörung
im Familienausschuss des Bundestages wurden erneut Zweifel an der verfassungsrechtlichen
Zulässigkeit der vor allem auf Druck der CSU geplanten Leistung laut. Seit der Föderalismusreform
von 2006 habe der Bund gar nicht mehr das Recht, ein solches Gesetz auf den Weg
zu bringen, hieß es.
Die Befürworter hielten
dagegen, erst das Betreuungsgeld gebe den Eltern Wahlfreiheit, wie sie ihr kleines
Kind in den ersten Lebensjahren großziehen - ob zu Hause oder mit Hilfe einer Kita
oder Tagesmutter. Die rechtlichen Bedenken an der Verfassungskonformität des Gesetzentwurfes
teilen die Befürworter nicht.
DGB-Vize Ingrid Sehrbrock
erklärte in einer schriftlichen Stellungnahme: "Die Bundesregierung sollte
endlich zugeben, dass sie mit ihren Plänen für ein Betreuungsgeld auf ein politisches
Abstellgleis geraten ist." Es setze falsche Anreize und verschärfe die nach
wie vor bestehenden Nachteile von Frauen am Arbeitsmarkt. Der Präsident des Sozialverbandes
Deutschland, Adolf Bauer, bezeichnete das Betreuungsgeld "als einen tiefen
Griff in die Mottenkiste". Insbesondere Kinder aus sozial benachteiligten Familien
hätten das Nachsehen. Denn das Vorhaben sei ein direkter Weg zu weniger Bildungschancen.
Das Betreuungsgeld ist auch
in der Koalition weiter umstritten. Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe in der
Unionsfraktion, Peter Weiß (CDU), setzt aber auf einen Kompromiss. Den Kritikern
in der Union sei klar, dass die Grundsatzentscheidung bereits gefallen sei, sagte
Weiß. Es gehe jetzt darum, einige Änderungen am CSU-Konzept vorzunehmen. Am Vortag
hatte CSU-Chef Horst Seehofer eine mögliche Koppelung von Betreuungsgeld und einer
Pflicht zur Vorsorgeuntersuchung in Aussicht gestellt.
Katholiken begeistert
Der Präsident des Deutschen
Anwaltvereins, Wolfgang Ewer, sieht die umstrittenen Koalitionspläne nicht im Einklang
mit dem Grundgesetz. Ewer sagte: "Der Bund hat dafür gar nicht die erforderliche
Gesetzgebungskompetenz. Keine der möglichen Zuständigkeiten des Bundes sind für
eine solche Regelung erfüllt."
Mehrere katholische Verbände
begrüßten dagegen die Absicht der Koalition, die Erziehungsleistung von Eltern stärker
anzuerkennen. Allerdings sollte das Betreuungsgeld anders als geplant allen Eltern
gezahlt werden, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme, die unter anderem vom
Caritasverband, dem Familienbund der Katholiken, dem Kommissariat der deutschen
Bischöfe und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) unterzeichnet wurde.
Nach ihren Vorstellungen sollten Eltern für die ersten drei Lebensjahre ein Betreuungsgeld
von monatlich 300 Euro bekommen.