Politik

Beratung des Bundesrats Neue Transparenzregel - altes Abtreibungsrecht

Zum Letzten Mal vor der Bundestagswahl tage der Bundesrat und verabschiedete noch eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen.

Zum Letzten Mal vor der Bundestagswahl tage der Bundesrat und verabschiedete noch eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen.

(Foto: picture alliance / Flashpic)

Der Bundesrat hat auf seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl noch eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen unter Dach und Fach gebracht. Darunter sind die lange umstrittenen strengeren Transparenzregeln für Abgeordnete und eine neue Ladesäulenverordnung für die Elektromobilität. Eine Auswahl der gefassten Beschlüsse:

Transparenzregeln für Abgeordnete

Nach langem Tauziehen können die schärferen Transparenzregeln für Abgeordnete in Kraft treten. Demnach sind Einkünfte für Bundestagsabgeordnete künftig anzeigepflichtig, wenn sie im Monat den Betrag von 1000 Euro oder 3000 Euro im ganzen Jahr übersteigen. Geändert wird auch der Strafrahmen für Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten, die damit künftig als Verbrechen eingestuft werden.

Ladesäulen

Die Ladesäulenverordnung soll vor allem spontanes Laden unterwegs verbraucherfreundlicher gestalten. Dazu sind ab Mitte 2023 Kreditkartenlesegeräte vorgeschrieben - was allerdings wegen zusätzlicher Kosten umstritten ist. Zudem müssen bei neuen Ladesäulen über eine Schnittstelle Daten zu Standort und aktueller Verfügbarkeit abrufbar sein.

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Treibhausgasausstoß bei Kraftstoffen

Anbieter von Kraftstoffen müssen den CO2-Ausstoß im Verkehr durch Benzin und Diesel bis 2030 schrittweise um 25 Prozent verringern. Der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr soll dem neuen Gesetz zufolge bis 2030 auf 32 Prozent steigen, Dazu beitragen soll neben Elektroautos auch Beimischungen von Biokraftstoffen aus Rest- und Abfallstoffen oder von regnerativ erzeugten synthetischen Kraftstoffen.

Betreuung Behinderter

Die Betreuung von Behinderten bei Krankenhausaufenthalten durch Angehörige oder andere ihnen vertraute Menschen wird erleichtert. Solchen Begleitpersonen soll künftig unter bestimmten Voraussetzungen ihr Verdienstausfall erstattet werden.

Digitale Justiz

Bürger sollen künftig leichter auf elektronischem Weg mit Justizbehörden kommunizieren können. Vorgesehen ist die Einrichtung eines elektronischen "Bürger- und Organisationenpostfachs" (eBO), das den sicheren Versand elektronischer Dokumente zu den Gerichten und von diesen zurück an die Postfachinhaber ermöglichen soll. Bei geforderter Schriftform wird dieses Verfahren anerkannt.

Wiederaufnahmeverfahren

Bei Mord und einigen anderen sehr schweren Straftaten ist es künftig auch nach einem rechtskräftigen Freispruch möglich, Verfahren noch einmal aufzurollen. Dies gilt dann, wenn sich aus nachträglich verfügbaren Beweismitteln die hohe Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung ergibt, zum Beispiel aus einer DNA-Analyse.

Schornsteine

Für Schornsteine gelten künftig strengere Vorschriften. Demnach muss bei neuen Pelletheizungen, Kachelöfen oder Kaminen die Austrittsöffnung in der Regel am Dachfirst als höchstem Punkt des Hauses angebracht werden und diesen um mindestens 40 Zentimeter überragen. Dadurch sollen Abgase besser abziehen können.

Bundeshaushalt

Erstmals beraten wurde im Bundesrat über den Bundeshaushalt 2022 und die mittelfristige Finanzplanung des Bundes bis 2025. Die Etatvorlage von Finanzminister Olaf Scholz sieht für das kommende Jahr eine Neuverschuldung von noch einmal fast 100 Milliarden Euro vor. Allerdings dürfte die neue Regierung nach der Bundestagswahl einen neuen Haushaltsentwurf präsentieren.

Mieterschutz und Mietendeckel

Im Bundesrat eingebracht wurden Initiativen von rot-grün sowie rot-rot-grün regierten Ländern, um Mieter vor überhöhten Mietforderungen zu schützen. Dabei geht es um möblierte Wohnräume, Kurzzeitvermietungen sowie eine Öffnungsklausel zugunsten von Mietpreisbremsen auf Landesebene. Darüber wird nun weiter beraten.

Abtreibungsrecht

Gescheitert ist im Bundesrat ein Vorstoß mehrerer Länder zur Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a. Dieser verbietet Werbung für Abtreibungen. Unter das Verbot fallen jedoch auch sachliche Informationen von Ärztinnen und Ärzten über Angebote zu Schwangerschaftsabbrüchen.

ÖPNV-Zeiten

Abfahrtzeiten an Haltestellen, Liniennetze, Preise: Daten zum Angebot mit Bussen und Bahnen in ganz Deutschland müssen von den Verkehrsunternehmen künftig für eine zentrale Plattform bereitgestellt werden. Die Daten sollen Grundlage für Informations- und Buchungsangebote für Fahrgäste per App sein. So soll es einfacher werden, Reisen durch mehrere Verkehrsverbünde und mit verschiedenen Verkehrsmitteln zu organisieren. Der Verordnung zufolge müssen zunächst "statische Daten" bereitgestellt werden, Echtzeitdaten sollen zum 1. Juli 2022 hinzukommen.

Quelle: ntv.de, jwu/AFP

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