Politik

Druck der EU erfolgreich Ungarn ändert Mediengesetz

Neelie Kroes, verantwortlich für die Digitale Agenda der EU, hatte die Verhandlungen mit den Vertretern Ungarns geführt.

Neelie Kroes, verantwortlich für die Digitale Agenda der EU, hatte die Verhandlungen mit den Vertretern Ungarns geführt.

(Foto: picture alliance / dpa)

Nach Verhandlungen der EU mit Ungarn stimmt das Parlament in Budapest für eine Änderung des umstrittenen Mediengesetzes. Die Überarbeitung gehe nicht weit genug, beanstanden Kritiker. Ausländische Medien müssen der neuen Regelung nach keine Geldbußen mehr fürchten, dafür aber "andere Konsequenzen".

Nach massiver Kritik der Europäischen Union hat das ungarische Parlament das Mediengesetz in den von der EU beanstandeten Punkten geändert. Sie betreffen vor allem die ausländischen Medienanbieter, bestimmte Internet-Dienste sowie das Gebot der "ausgewogenen" Berichterstattung.

Bei der Abstimmung im Parlament war die zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes als Gast anwesend. Kroes begrüßte die Änderungen, die aufgrund eines "Dialogs" zwischen Budapest und Brüssel zustande gekommen seien. Der ungarischen Regierung sei klar, dass Brüssel die Anwendung des Gesetzes "mit fortgesetzter Aufmerksamkeit" beobachten werde, sagte Kroes nach Angaben der ungarischen Nachrichtenagentur MTI.

Die Grünen-Fraktion im Europaparlament hatte gegen die Neuregelung protestiert.

Die Grünen-Fraktion im Europaparlament hatte gegen die Neuregelung protestiert.

(Foto: picture alliance / dpa)

Nach den Gesetzesänderungen sind On-Demand-Dienste im Internet nicht mehr zu journalistischer "Ausgewogenheit" verpflichtet, sondern nur noch die allgemein zugänglichen Medien. Blogs und Internet-Tagebücher werden nicht mehr als Medienerzeugnisse definiert und fallen damit nicht mehr in den Geltungsbereich des Gesetzes. Medienanbieter müssen sich nicht mehr vor Beginn ihrer Niederlassung bei der Medienbehörde registrieren lassen, sondern erst 60 Tage nach Beginn ihrer Tätigkeit.

Geldbußen gegen ungarische Medien möglich

Ausländische Anbieter von Medienprodukten, die in Ungarn verbreitet werden, müssen bei Verstößen gegen das Mediengesetz keine Geldbußen mehr befürchten, wohl aber "andere rechtliche Konsequenzen", schrieb die Agentur MTI. Nicht verschont von den möglichen Geldbußen bleiben jedoch ungarische Medienanbieter, die mit ihrem Sitz "nur deshalb in ein anderes EU-Land umgezogen sind, um dem ungarischen Mediengesetz auszuweichen", schrieb MTI weiter.

In Absprache mit der EU strich das Parlament ferner die bisherige Vorschrift, wonach die "Beleidigung" von Personen oder Gruppen verboten war. Verboten bleibt hingegen die "Hetze" gegen Personen, Nationen, sowie gegen ethnische oder religiöse Gruppen. Brüssel hatte wegen dieser Punkte mit rechtlichen Schritten und einem Verfahren wegen Verletzung der EU-Verträge gedroht. Fachverbände hatten kritisiert, dass die EU wesentliche Vorschriften im Gesetz, die die Pressefreiheit gefährdeten, nicht beanstandet habe.

Quelle: ntv.de, dpa

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