Berlin & Brandenburg Blumenstrauß-Vorfall: Freispruch für Domscheit-Berg
24.05.2019, 16:40 Uhr
(Foto: Maurizio Gambarini/dpa)
Am Ende einer Mahnwache in Berlin wird es laut und turbulent: Während die Politikerin einen Blumenstrauß fest in der Hand hält, ziehen mehrere Polizisten am anderen Ende daran. Zum zweiten Mal fiel nun ein Urteil.
Berlin (dpa/bb) – Rund vier Jahre nach einem Tauziehen mit Polizisten um einen Blumenstrauß ist die Politikerin und Netzaktivistin Anke Domscheit-Berg vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen worden. Was genau bei dem Gezerre geschah und wie es zu einem kleinen Kratzer am Finger einer Beamtin kam, sei offen geblieben, begründete das Berliner Landgericht am Freitag. "Eine fahrlässige oder vorsätzliche Körperverletzung konnten wir nicht feststellen." Damit hoben die Richter das Urteil der ersten Instanz auf.
Das Amtsgericht Tiergarten hatte im Januar 2017 eine Strafe von 600 Euro (20 Tagessätze zu je 30 Euro) verhängt. Domscheit-Berg habe eine Polizistin im Gerangel mit einem Fingernagel erwischt, urteilte eine Richterin. Gegen diese Entscheidung hatte die parteilose Bundestagsabgeordnete für Brandenburg in der Linksfraktion Berufung eingelegt. Eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage hatte die 51-Jährige abgelehnt. "Ich möchte nicht verurteilt werden für etwas, das ich nicht getan habe", sagte die Netzaktivistin und frühere Piraten-Politikerin.
Domscheit-Berg erklärte auch im jetzigen Prozess vor dem Landgericht der Hauptstadt, sie habe zu keinem Zeitpunkt einen Polizisten verletzt. Sie sei vielmehr unbegründet und willkürlich von Polizisten attackiert worden - "ich war das Opfer."
Zu dem Tauziehen um den Blumenstrauß war es am Ende einer Mahnwache für im Mittelmeer ertrunkene Flüchtlinge gekommen. Mehr als 5000 Teilnehmer hatten sich im Juni 2015 vor dem Bundestag versammelt, um der Toten zu gedenken.
Der Vorsitzende Richter sagte, Videoaufnahmen des Vorfalls würden belegen, dass mehrere Personen an dem Strauß zerrten. "Der kleine Kratzer könnte auch durch einen Kollegen der Beamtin oder durch eine nicht identifizierte Hand entstanden sein." Die Bilder würden auch zeigen, dass drei Polizisten vor dem Gezerre "robust" das Einklopfen von kleinen Holzkreuzen verhindert hätten.
Die Staatsanwaltschaft hatte auch im zweiten Prozess auf einen Schuldspruch wegen Körperverletzung plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.