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Berlin & BrandenburgVerbot von "Palästina-Kongress" - Veranstalter klagt

26.11.2025, 14:35 Uhr
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Die Berliner Polizei hatte im Vorfeld der dreitägigen Versammlung ein konsequentes Vorgehen angekündigt. Kurz nach Beginn bricht sie die Veranstaltung ab. War das gerechtfertigt?

Berlin (dpa/bb) - Das Verwaltungsgericht Berlin prüft, ob der Abbruch und das Verbot des sogenannten Palästina-Kongresses im April 2024 gerechtfertigt war. Die Polizei löste die Versammlung, die für den 12. bis 14. April geplant war, kurz nach ihrem Beginn auf und verbot sie. Aus Sicht des Veranstalters war dies rechtswidrig. Mit ihrer Klage will die Vereinigung "Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost" dies gerichtlich feststellen lassen. Ein Urteil wird noch am selben Tag erwartet.

Aus Sicht des damals verantwortlichen Einsatzleiters der Polizei, Stephan Katte, war der Abbruch nötig, um Straftaten zu unterbinden. Hintergrund war eine per Video übertragene Rede des britisch-palästinensischen Arztes Ghassan Abu-Sittah. "Er war bekannt für israelfeindliche und strafbewehrte Meinungsäußerungen", erklärte Katte bei seiner Zeugenbefragung vor Gericht. Für den Mediziner galt damals ein politisches Betätigungsverbot, das Gerichte zwischenzeitlich für rechtswidrig erklärt haben.

Einsatzleiter verteidigt Vorgehen

Es sei zu befürchten gewesen, dass sich der Redner erneut so äußere und es von Teilnehmern der Versammlung zu strafbaren Ausrufen komme. Die Polizei müsse bei einer Gefahrenprognose einschätzen, ob der Versammlungsleiter in der Lage gewesen wäre, dies zu unterbinden. "Die Stimmungslage im Saal war emotional sehr aufgeladen", schilderte der Beamte.

Zu dem internationalen Treffen unter dem Motto "Wir klagen an" hatten diverse propalästinensische Gruppen und Initiativen eingeladen. Darunter waren vor allem solche, die nach Einschätzung von Sicherheitsbehörden und der Berliner Innenverwaltung dem israelfeindlichen "Boykott-Spektrum" zuzurechnen waren, so auch der Kläger. Die Organisatoren hatten den Kongress längere Zeit vorab angekündigt, den genauen Ort aber lange geheim gehalten und wenige Stunden vor Beginn mitgeteilt.

Emotionale Stimmung im Saal

Ein Großaufgebot der Polizei begleitete die Veranstaltung in einem Saal in Tempelhof. Die Behörde hatte den Kongress als öffentliche Versammlung gewertet und ähnlich wie bei Demonstrationen sogenannte Auflagen, also Verbote, erlassen. Untersagt waren demnach unter anderem das Verbrennen von Fahnen, Gewaltaufrufe gegen Israel und Symbole terroristischer Organisationen. Die Teilnehmerzahl des Kongresses wurde von der Polizei aus Brandschutzgründen auf 250 pro Tag begrenzt.

Polizisten und Dolmetscher verfolgten im Saal Ereignisse und Redebeiträge. Zudem stellte die Polizei sicher, dass Medien zu dem Treffen freier Zugang gewährt wurde. Rund zwei Stunden nach Beginn brach die Polizei die Veranstaltung ab und untersagte die Fortsetzung.

Scharfe Kritik nach Auflösung

Die Auflösung sorgte damals für Proteste, die Veranstalter kritisierten das Vorgehen der Polizei scharf. Demokratische Rechte seien ausgehebelt worden, hieß es. Aus der Politik gab es Zuspruch: Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) lobte ein hartes Durchgreifen der Polizei.

Das Gericht wollte sein Urteil am Ende des heutigen Verhandlungstages bekanntgeben. Es prüft auch in einem anderen Fall ein Verbot der Polizei. Dabei steht die umstrittene propalästinensische Parole "From the river to the sea, Palestine will be free" im Fokus.

Quelle: dpa

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