Hamburg & Schleswig-HolsteinMehrjährige Haft für Millionenbetrug mit Pfandleihgeschäft

Angeblich läuft ein Pfandhaus für Luxusgüter in Hamburg sehr gut. Hunderte Investoren lassen sich zu Anleihen überreden. Doch das Ganze ist ein Betrug, wie das Landgericht feststellt.
Hamburg (dpa/lno) - Wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in zweistelliger Millionenhöhe hat das Landgericht Hamburg drei Angeklagte zu mehrjähriger Haft verurteilt. Die Strafen reichen von fünf Jahren und drei Monaten bis zu sieben Jahren und vier Monaten. Ein weiterer Angeklagter bekam wegen Geldwäsche eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.
Der Schaden, den die Männer im Alter von 60, 52, 40 und 54 Jahren verursachten, beläuft sich auf mehr als 14 Millionen Euro, wie der Vorsitzende Richter erklärte. Laut Anklage wurden mehr als 400 Anleger betrogen. Die Wirtschaftsstrafkammer ordnete die Einziehung der Millionenbeträge an.
Uhren, Schmuck und Gemälde
Die Angeklagten hätten im Jahr 2020 den Plan gefasst, zum Schein ein Pfandleihhaus im Hamburger Schanzenviertel aufzubauen und Anleger zu hohen Investitionen in das Geschäft zu bewegen. Dafür mieteten sie ein ehemaliges Bankgebäude an und kauften vermeintliche Luxusgegenstände wie Uhren, Schmuck, Teppiche und Gemälde, die sie im Tresor der Filiale lagerten.
Die angeblich verpfändeten Objekte dienten dazu, Anleger zu täuschen. Angeblich sollten die Waren einen Wert von zwölf Millionen Euro haben, tatsächlich betrug der Gesamtwert nach Angaben eines Sachverständigen nur rund 20.000 Euro. "Zu keiner Zeit ging der Plan dahin, ein legales, tragfähiges Pfandleihhaus aufzubauen", sagte Richter Christian Peters.
Durchsuchungen und Haftbefehle
Nachdem Anleger misstrauisch geworden waren, begannen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Am 15. Oktober vergangenen Jahres durchsuchte die Polizei das vermeintliche Pfandhaus und zwölf weitere Wohnungen und Geschäftsräume in Hamburg und Schleswig-Holstein und verhaftete zwei Beschuldigte. Inzwischen sitzen alle drei Hauptangeklagten in Haft.
Ein weiterer Mittäter, der nicht in diesem Prozess angeklagt war, habe potenzielle Investoren in Kitzbühel in Österreich und Süddeutschland angesprochen und zu Geldanleihen oder zum Kauf von Anleihestücken überredet, hieß es. Auch über Börsen boten die Angeklagten Anleihen an, womit sie den Großteil ihrer Beute machten.
Kellner als Geschäftsführer
Die Investitionen in das angeblich gut laufende Pfandleihhaus sollten jährlich bis zu 25 Prozent Zinsen einbringen, außerdem wurde die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals versprochen. Tatsächlich verwendeten die drei Hauptangeklagten den Großteil des Geldes für sich privat und hätten nie die Absicht gehabt, es zurückzuzahlen.
Als Geschäftsführer ihrer Firma hätten sie den 40-jährigen Angeklagten als Strohmann eingesetzt. Er habe Dokumente aus Gleichgültigkeit oder Unachtsamkeit unterschrieben, sagte Peters. Meist sei er aber seinem eigentlichen Beruf als Kellner nachgegangen. Er kam mit einer Bewährungsstrafe davon.
Das Urteil folgte auf eine Verständigung der Prozessbeteiligten. Zuvor hätten die Angeklagten Geständnisse abgelegt, sagte der Richter. Für den Prozess waren ursprünglich 43 Verhandlungstage angesetzt, das Urteil wurde am 24. Tag verkündet. Es ist noch nicht rechtskräftig.