Niedersachsen & BremenArbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung steigt weiter

Die Konjunktur lahmt, viele Firmen sparen beim Personal. Menschen mit Behinderung bekommen das besonders stark zu spüren, wie eine Untersuchung zeigt.
Bonn/Hannover (dpa/lni) - Die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Behinderung ist in Niedersachsen im vergangenen Jahr weiter angestiegen. Nach einem vierprozentigen Anstieg 2023 habe sich die Zahl 2024 im Jahresdurchschnitt um weitere sechs Prozent erhöht und liege nun bei 14.174, heißt es im jüngsten Inklusionsbarometer Arbeit der Aktion Mensch und des Handelsblatt Research Institutes. Die Arbeitslosenquote liege in dieser Personengruppe damit bei 10,4 Prozent - nach 10,0 Prozent vor einem Jahr.
Und der Trend setze sich fort: Im Oktober 2025 habe es in Niedersachsen bereits 14.890 Arbeitslose mit Behinderung gegeben, knapp fünf Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die Wirtschaftskrise habe die Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderung in eine dauerhafte Krise gestürzt.
"Der Missstand verfestigt sich weiter", sagte die Sprecherin von Aktion Mensch, Christina Marx. "Wir sehen uns mit einem drastischen Rückschlag für die Inklusion auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert." Es werde Jahre dauern, diese Krise zu überwinden.
Die meisten Firmen verfehlen Einstellungsquote
Ein Problem sieht das Inklusionsbarometer auch in der fehlenden Einstellungsbereitschaft der Unternehmen. Fast 17.000 Unternehmen in Niedersachsen sind gesetzlich dazu aufgefordert, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze an Menschen mit Behinderung zu vergeben. Doch weniger als die Hälfte dieser Betriebe würde die Quote erfüllen.
Mehr als jedes vierte Unternehmen im Bundesland beschäftige dagegen keinen einzigen Menschen mit Behinderung, weitere 37 Prozent erfüllten die Vorgabe nur teilweise. Im Schnitt liege die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung bei 4,2 Prozent.
Ab 20 Mitarbeitenden sind Arbeitgeber verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Erfüllt ein Arbeitgeber die Pflichtquote von fünf Prozent nicht, muss er für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe bezahlen. Die Studie kommt seit 2013 jedes Jahr heraus, sie basiert vor allem auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit.