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Sachsen-AnhaltNoch keine Entscheidung über Verlegung von Halle-Attentäter

15.12.2022, 16:19 Uhr
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(Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa/Archiv)

Magdeburg/Burg (dpa/sa) - Nach der Geiselnahme durch den Attentäter von Halle in der JVA Burg ist noch keine Entscheidung über eine mögliche Verlegung des Gefangenen gefallen. Die Angelegenheit werde geprüft, eine Entscheidung stehe noch aus, sagte ein Sprecher des Justizministeriums der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag. Zu Einzelheiten äußerte sich das Ministerium nicht.

Der 30-jährige Gefangene hatte Montagabend in der Justizvollzugsanstalt zwei Bedienstete in seine Gewalt gebracht und wollte sich den Weg in die Freiheit erzwingen. Er wurde nach weniger als einer Stunde überwältigt. Der Halle-Attentäter ist derzeit weiter in einem besonders gesicherten Haftraum in der JVA Burg untergebracht. Eine Verlegung in ein anderes Bundesland steht im Raum.

Bei der Geiselnahme soll der Mann einen mutmaßlich selbst gebastelten Gegenstand zur Bedrohung der Bediensteten genutzt haben. Laut Anstaltsleiterin Ulrike Hagemann soll es sich dabei um ein gerolltes Blatt Papier gehandelt haben, das mit einem Bleistift verstärkt gewesen sei. Zudem habe sich daran ein Stück Metall befunden wie eine Art Scharnier von einem Schrank oder einem Klodeckel.

Es wird untersucht, ob der Gegenstand als Waffe geeignet ist oder ob es sich um eine Scheinwaffe oder Attrappe handelt. Die Generalstaatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt wollten sich am Donnerstag nicht zum Stand der Ermittlungen äußern.

Der Attentäter war im Dezember 2020 zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er hatte am 9. Oktober 2019, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, versucht, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als es ihm nicht gelang, ermordete er nahe der Synagoge zwei Menschen.

Quelle: dpa

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