In Krise Stundung möglich Firmen können Sozialbeiträge später zahlen
24.03.2020, 16:15 Uhr
Beiträge können bis Mai gestundet werden.
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Ungewöhnliche Zeiten erfordern ungewöhnliche Maßnahmen. Die Arbeitgeber in Deutschland müssen im Fall einer finanziellen Notlage wegen der Corona-Krise zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge abführen.
Die Arbeitgeber in Deutschland müssen im Fall einer finanziellen Notlage wegen der Corona-Krise zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Auf Antrag des Arbeitgebers können die Beiträge stattdessen bis Mai gestundet werden, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Kreisen der Sozialversicherungsträger.
Turnusgemäß sind die Beiträge für Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung an diesem Freitag fällig. Eingezogen werden sie von der gesetzlichen Krankenversicherung. Es handelt sich um insgesamt rund 40 Milliarden Euro.
In einem Schreiben der Sozialversicherungsträger heißt es, Stundungen seien zunächst längstens bis Juni zu gewähren. "Einer Sicherheitsleistung bedarf es hierfür nicht." Ein zentraler Punkt ist, dass keine Stundungszinsen berechnet werden sollen.
Der Krankenkassen-Spitzenverband bestätigte die Regelung. "Arbeitgeber, die aus nachvollziehbaren Gründen wegen der Corona-Epidemie kein Geld haben, um die Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen, können die Beiträge vorübergehend stunden, also später zahlen. Ausnahmsweise werden dafür keine Zinsen fällig", sagte Sprecher Florian Lanz.
Eine entsprechende Regelung gefordert hatte der Chef des Parlamentskreises Mittelstand der Unionsfraktion im Bundestag, Christian von Stetten. In einem der dpa vorliegenden Brief an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte von Stetten geschrieben: "Vor allem dem beschäftigungsintensiven Mittelstand, aber auch der Wirtschaft insgesamt, würde dies kurzfristig Luft verschaffen."
Quelle: ntv.de, wne/dpa