Wirtschaft

Die Lkw-Maut wackelt Ramsauer droht Milliardenloch

Wirbel nach dem Münster-Urteil: Spediteure stellen reihenweise Erstattungsanträge.

Wirbel nach dem Münster-Urteil: Spediteure stellen reihenweise Erstattungsanträge.

(Foto: picture alliance / dpa)

Es ist ein Urteil, das große Lücken in den deutschen Staatshaushalt reißen könnte: Mit Blick auf die Lkw-Maut vermissen Richter aus Münster eine belastbare Rechtsgrundlage. Wenn es hart kommt, muss Verkehrsminister Ramsauer riesige Beträge an Spediteure zurückerstatten.

Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen: Ramsauers Haus hat Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.

Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen: Ramsauers Haus hat Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.

(Foto: dapd)

Auf den Bund könnten milliardenschwere Forderungen auf Rückzahlung von Lkw-Maut zukommen.

Beim zuständigen Bundesamt für Güterverkehr (BAG) sind nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster 6000 Erstattungsanträge von Spediteuren eingegangen, wie ein Sprecher dem "Handelsblatt" bestätigte. Zudem seien derzeit 27 Erstattungsklagen anhängig.

Die Ansprüche summierten sich "nach überschlägigen Hochrechnungen des BAG auf Basis der eingereichten Klageforderungen auf bis zu 1,75 Mrd. Euro".

Das Bundesverkehrsministerium unter Minister verwies darauf, dass das Verfahren noch laufe. Gegen das Urteil aus Münster habe der Bund Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt, und dessen Entscheidung sei abzuwarten, sagte ein Ministeriumssprecher. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts halte das Ministerium für nicht richtig.

Kalter Guss aus Münster

Die Lkw-Maut wird seit 2005 auf Autobahnen erhoben. Die Nutzungsgebühr spült jährlich rund 4,5 Mrd. Euro in die Staatskasse.

Das Oberverwaltungsgericht hatte im Oktober die Bundesrepublik Deutschland verurteilt, einem Fuhrunternehmer eine 2005 gezahlte Maut von 22,41 Euro zu erstatten. Zur Begründung hieß es, eine wirksame Rechtsgrundlage für die Mauterhebung fehle. Die Bundesregierung habe in der maßgeblichen Verordnung die Höhe der Maut nicht sachgerecht geregelt, die pro gefahrenem Kilometer zu zahlen ist.

Quelle: ntv.de, dpa

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