Panorama

Alkohol, Drogen, Hirnstörung U-Bahn-Treter ist vermindert schuldfähig

Drogen, Alkohol und eine hirnorganische Störung: Svetoslav S. ist vermutlich nur vermindert schuldfähig.

Drogen, Alkohol und eine hirnorganische Störung: Svetoslav S. ist vermutlich nur vermindert schuldfähig.

(Foto: picture alliance / Paul Zinken/d)

Der 28-Jährige, der in Berlin mutmaßlich eine Frau eine Treppe hinuntergetreten hat, kann wahrscheinlich mit einer milden Strafe rechnen: Ein Gutachten attestiert ihm unter anderem eine hirnorganische Störung.

Der vor dem Landgericht Berlin angeklagte Treppentreter vom Neuköllner U-Bahnhof Hermannstraße ist nach Einschätzung eines Gutachters vermindert schuldfähig. Bei Svetoslav S. liege eine zwanghafte seelische Störung vor, sagte der Psychiater Alexander Böhle. Der Experte erklärte vor dem Landgericht, eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit des 28-Jährigen sei nicht auszuschließen. Mit einem Intelligenzquotienten von 63 sei er als geistig behindert einzustufen und könne eine Affekte nur eingeschränkt steuern.

Mehrere Faktoren, wie eine bei dem Angeklagten vorliegende hirnorganische Störung nach einem Autounfall vor einigen Jahren, sowie ein Missbrauch von Alkohol und Drogen hätten zu der Diagnose geführt. S. sei in großer Armut in Bulgarien aufgewachsen, habe nur drei Jahre die Schule besucht und sei vom Vater geschlagen worden.

Der Angeklagte hatte eine 26 Jahre alte Studentin mit einem wuchtigen Tritt in den Rücken eine Betontreppe hinuntergestoßen. Der Angriff im Oktober 2016 im U-Bahnhof Hermannstraße hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Der aus Bulgarien stammende Angeklagte hatte im Prozess gestanden und um Entschuldigung gebeten. Bei der Tat will er berauscht gewesen sein. Die Geschädigte lehnte bei ihrer Befragung vor Gericht die Entschuldigung des Mannes ab.

Das Landgericht plant, noch heute die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu hören. Möglicherweise könnte auch schon das Urteil gesprochen werden. Dem Angeklagten droht eine mehrjährige Haftstrafe.

Quelle: ntv.de, bdk/nsc/dpa/AFP

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