Panorama

Polizei findet viele Verstöße 22-Jähriger will um jeden Preis auffallen - Auto eingezogen

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Hier sind nicht nur die Lichterketten fehl am Platz.

Hier sind nicht nur die Lichterketten fehl am Platz.

(Foto: picture alliance/dpa/Polizeiinspektion Schongau)

Ein Autofahrer dekoriert seinen Wagen schön weihnachtlich. Damit will er wohl auf den Straßen Aufsehen erregen und im Netz punkten. Die Polizei versteht aber keinen Spaß und stoppt das grell leuchtende Fahrzeug. Dabei kommt noch mehr Verbotenes zum Vorschein.

Im oberbayerischen Schongau hat ein mit bunten Lichterketten als rollender Christbaum verzierter Wagen für Aufmerksamkeit gesorgt - auch bei der Polizei: Die Beamten stoppten den 22-jährigen Fahrer - und fanden an dem Auto eine ganze Liste von Mängeln.

Die Beamten hatten das grell in allen Farben leuchtende Vehikel angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Denn nach der Straßenverkehrsordnung darf das Licht an Autos vorn nur weiß und hinten nur rot sein. Bei der Untersuchung des Wagens hätten die Beamten festgestellt, dass auch Umbauten vorgenommen wurden, die mit den einschlägigen Verkehrsvorschriften nicht ansatzweise in Einklang zu bringen seien, wie die Polizeiinspektion Schongau erläuterte.

Nicht nur, dass die gesamte Karosse mit Christbaumbeleuchtung beklebt war. Das Fahrwerk war viel zu tief eingestellt, ein Überrollbügel im Innenraum installiert und ein überdimensionierter Heckspoiler. Der Fahrer habe keinerlei Genehmigungen oder Ausnahmeerlaubnisse für die Umbauten vorzeigen können. Am Fahrzeug waren rote Oldtimerkennzeichen angebracht, die auf die Mutter des jungen Mannes zugelassen waren. Das Fahrzeug wurde sichergestellt und abgeschleppt.

Der Fahrer müsse mit einem Bußgeld rechnen. Noch stehe ein technisches Gutachten aus, erläuterte die Polizei. Billig wird es wohl nicht: Der Fahrer dürfte laut Polizei wegen erheblicher Verstöße gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung, die Abgabenordnung und das Straßenverkehrsgesetz zur Verantwortung gezogen werden. Offensichtlich habe bei ihm wenig Einsehen in sein verkehrswidriges Verhalten bestanden: er habe sein Fahrzeug und den Polizeieinsatz in den sozialen Medien präsentiert. Insofern werde man nicht mehr von einem versehentlichen Fehltritt des jungen Mannes ausgehen können.

Quelle: ntv.de, mpa/dpa

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