Panorama

Flucht- und Verdunkelungsgefahr Alle Augsburger Verdächtigen wieder in Haft

Dem 17-jährigen Hauptverdächtigen werden Totschlag und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.

Dem 17-jährigen Hauptverdächtigen werden Totschlag und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.

(Foto: imago images/Eibner)

Anfang Dezember wird ein Feuerwehrmann in Augsburg nach einem Weihnachtsmarktbesuch erschlagen. Der 17-jährige Tatverdächtige sitzt in Haft. Nach einer zwischenzeitlichen Freilassung sind die sechs jungen Männer nun wieder in Haft.

Im Fall des Augsburger Tötungsdelikts sieht das Oberlandesgericht (OLG) München bei sechs Verdächtigen Flucht- und Verdunklungsgefahr. Das teilte der Anwalt Michael Menzel mit, er ist einer der Verteidiger. Deshalb habe das Gericht die ursprünglichen Haftbefehle wegen Beihilfe zum Totschlag wieder in Kraft gesetzt, sagte Menzel. Das OLG wolle wissen, wie eng der Zusammenhalt zwischen den Jugendlichen und jungen Männern gewesen sei und ob es doch eine Gruppendynamik gegeben habe. Dafür sollen weitere Ermittlungen abgewartet werden.

Die Jugendkammer des Landgerichts hatte die Haftbefehle gegen die sechs jungen Männer am vergangenen Montag aufgehoben. Es gebe keinen dringenden Tatverdacht, hatte das Landgericht Augsburg mitgeteilt. Nur der 17-jährige Hauptverdächtige blieb zunächst weiter in Untersuchungshaft. Ihm werden Totschlag und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.

Der getötete Feuerwehrmann war Anfang Dezember nach einem privaten Weihnachtsmarktbesuch mit seiner Frau und einem befreundeten Paar auf dem Augsburger Königsplatz unterwegs. Dort wurden die Männer in einen Streit mit den Verdächtigen verwickelt, bei dem einer aus der Gruppe den 49-Jährigen mit einem einzigen Schlag getötet haben soll. Auch der Mann des anderen Paares erlitt durch Schläge ins Gesicht schwere Verletzungen.

Menzel, dessen Kanzlei vier der Sieben vertritt, sagte, die Polizei habe einige der Betroffenen am Freitagabend festgenommen. Andere, die nicht zu Hause waren, hätten sich auch selbst bei der Polizei gemeldet. Ein weiterer Verteidiger kündigte an, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüfen zu wollen. Ein Sprecher der Augsburger Staatsanwaltschaft sagte, seine Behörde wolle erst am Montag Stellung zu den aktuellen Entwicklungen nehmen.

Quelle: ntv.de, mba/AFP

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