Heimbewohner sexuell belästigtAltenpflegerin zu Haftstrafe verurteilt

Sie arbeitet in einem Heim als Pflegerin und vergreift sich an zwei demenzkranken Frauen. Das Landgericht Ulm wertet die Fälle als Vergewaltigung und sexuelle Nötigung. Die 47-jährige Angeklagte muss für mehrere Jahre in Haft.
Wegen sexuellen Missbrauchs demenzkranker Frauen hat das Landgericht Ulm eine Altenpflegerin zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Angeklagte wurde unter anderem der Vergewaltigung in einem Fall und der sexuellen Nötigung schuldig gesprochen.
Der Vorsitzende Richter sah es als erwiesen an, dass die 47-Jährige zudem Fotos und Videos ihrer Taten für einen Bekannten machte. Sie habe ihm auch in weiteren Fällen Fotos und Videos nackter Heimbewohner geschickt. Weil die Opfer aufgrund ihrer Demenz völlig hilflos gewesen seien, müssten die Taten als Vergewaltigungen eingestuft werden, erklärte die Anklagebehörde. Eine der wehrlosen alten Frauen soll hörbar über Schmerzen geklagt haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft gefordert, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe. Die Taten wurden zwischen August und Oktober 2017 in einem Heim im Landkreis Göppingen begangen.
Sexueller Missbrauch in Pflegeheimen kommt nach Angaben von Pflegeverbänden selten vor. In der Polizeilichen Kriminalstatistik gibt es dafür keine gesonderte Kategorie. Prozesse um solche Straftaten erregen oft viel Aufsehen. Im Januar 2019 verurteilte das Landgericht Stuttgart einen Heilerziehungspfleger zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis, der sich an einem behinderten knapp 14-Jährigen vergangen hatte. 2015 verurteilte das Landgericht München einen Pfleger wegen sexuellen Missbrauchs einer schwer behinderten Autistin zu achteinhalb Jahren Haft. Die Frau war dabei schwanger geworden, sie brachte einen Jungen zur Welt.