Dreifachmord von Hille Angeklagte beschuldigen sich gegenseitig
19.07.2019, 07:11 Uhr
Drei Morde versetzten die Gemeinde Hille in Aufruhr.
(Foto: dpa)
In der ostwestfälischen Gemeinde Hille werden im Frühjahr 2018 drei Leichen gefunden. Schnell geraten zwei Männer in den Fokus der Ermittler. Sie sollen die Opfer aus Habgier getötet haben. Vor Gericht beschuldigen sie sich gegenseitig. Nun fällt das Urteil gegen sie.
Im März 2018 stand die 4000-Seelen-Gemeinde Hille in Ostwestfalen unter Schock: Ein 30-jähriger Mann wurde tot aufgefunden, er wurde mit einem Maurerhammer erschlagen. Schnell rückte der 52-jährige Jörg W. in den Fokus der Ermittlungen. Er gestand, den Mann getötet zu haben. Im Zuge der Ermittlungen gegen ihn kamen dann noch weitere Taten ans Licht. Auf einem Bauernhof hatte die Polizei zwei vergrabene Männerleichen gefunden. Es handelte sich um Dorfbewohner, die schon länger als vermisst galten. Die Opfer waren 71 und 64 Jahre alt.
Jörg W., ein ehemaliger Fremdenlegionär, behauptete, dass er nicht alleine gehandelt habe und der 24-jährige Kevin R. ebenfalls an den Morden beteiligt gewesen sei. Die beiden Männer sollen sich laut Medienberichten sehr nahe gestanden, fast ein Vater-Sohn-Verhältnis gehabt haben.
Die Polizei fand DNA-Spuren von beiden Männern und ging somit davon aus, dass auch R. an den Taten beteiligt war. Die beiden Männer müssen sich deshalb vor dem Landgericht Bielefeld verantworten. In der Anklageschrift heißt es, dass sie aus Habgier gemordet haben sollen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft seien sie mit einem Ziegelstein, einem Pflasterstein und einem Maurerhammer "besonders brutal" vorgegangen.
W. soll laut Staatsanwaltschaft der Initiator für die Taten gewesen sein. Demnach plante er den Mord an den beiden Rentnern. Anschließend habe er ihre Konten plündern und die monatlichen Rentenzahlungen für sich behalten wollen.
Das jüngste Opfer, der 30-Jährige aus dem Libanon, starb offenbar, weil er 5000 Euro zurückverlangte, die er seinem Geschäftspartner Jörg W. zuvor geliehen hatte. W. wollte das Geld allerdings nicht zurückzahlen und beschloss, ihn zu töten. Staatsanwalt Christopher York sprach vor Gericht von Jörg W.s "desolater finanzieller Situation".
Gegenseitige Anschuldigungen
Die Beweisführung gestaltete sich schwierig. Der Anwalt von Kevin R. erklärte, dass sein Mandant auf die Opfer zwar eingeschlagen habe, "aber man wisse nicht, ob diese Schläge tödlich waren". Er plädierte für Freispruch. Die Anwältin von Jörg W. bestritt ihrerseits im Schlussplädoyer, dass der Ältere aktiv an den Tötungen beteiligt war. Sie berief sich darauf, dass ihm in der Beweisaufnahme nichts habe nachgewiesen werden können.
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld forderte lebenslange Haft für beide Angeklagte und beantragte die besondere Schwere der Schuld. Aus ihrer Sicht haben beide Männer gemeinschaftlich die drei Morde begangen. Für W. will die Staatsanwaltschaft auch eine spätere Sicherungsverwahrung prüfen.
Quelle: ntv.de