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Vor den Corona-Beratungen Bund und Länder wollen noch mehr lockern

Am frühen Nachmittag sollen die Beratungen von Bund und Ländern starten.

Am frühen Nachmittag sollen die Beratungen von Bund und Ländern starten.

(Foto: picture alliance/dpa)

Die Regierungschefs von Bund und Ländern bessern bei der Einschätzung der Corona-Lage nach. Sie sehen nun in den meisten Regionen den Höhepunkt der Welle überschritten. Dies erlaubt ihnen, bei der Aufhebung von Auflagen schnell einen größeren Schritt zu machen.

Bund und Länder haben sich in Vorbereitung auf das heutige Treffen zur Beratung der Corona-Lage darauf verständigt, die geplanten Lockerungen nochmals zu erweitern. Grundlage dafür ist offenbar eine angepasste Verständigung der Lage-Beurteilung. In der jüngsten Beschlussvorlage aus dem Kanzleramt, die ntv.de vorliegt, heißt es nun, dass "der Höhepunkt der Omikron-Welle in den meisten Ländern überschritten zu sein" scheint. In einem ersten Entwurf war noch von steigenden Infektionszahlen die Rede gewesen. Ungeachtet dessen bleibt es aber im Grundsatz beim Drei-Stufen-Plan, mit dem bis 20. März die meisten Beschränkungen aufgehoben werden sollen.

Bei privaten Treffen von Geimpften und Genesenen soll es künftig aber keinerlei Teilnehmerbegrenzungen mehr geben. Für Ungeimpfte bleibt es hingegen bis 19. März bei den bestehenden Auflagen. Der Zugang zum Einzelhandel soll allen ohne Kontrollen möglich sein. Es wird jedoch weiterhin eine Maskenpflicht geben.

Auch bei den Obergrenzen für Veranstaltungen wollen Bund und Länder etwas großzügiger sein als zunächst angedacht: So soll ab 4. März bei überregionalen Großveranstaltungen in Innenräumen mit 2G-plus-Regel eine Auslastung von bis zu 60 Prozent - höchstens aber 6000 Zuschauer - möglich sein. Im Freien dürfen die vorhandenen Kapazitäten dann bis zu 75 Prozent ausgeschöpft werden - maximal sind aber 25.000 Zuschauer erlaubt.

Die Öffnung der Gastronomie mit 3G-Regel (Geimpft, Getestet, Genesen) wird nun an die Hospitalisierungsrate geknüpft. Einzelheiten dazu finden sich in der Vorlage indes nicht.

Detaillierter listet der angepasste Beschluss nun aber auf, was Bund und Länder unter den niedrigschwelligen Basisschutzmaßnahmen verstehen, die ab 20. März als letzte Beschränkungen übrigbleiben:

  • eine Maskenpflicht in den geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen
  • eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen
  • das Abstandsgebot
  • allgemeine Hygienevorgaben
  • die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Testerfordernisse vorzusehen sowie die Pflicht zum Nachweis des Impf-, Genesenen- und Teststatus
  • in Krankenhäusern, Pflege- und vergleichbaren Einrichtungen müssen weiterhin bereichsspezifische Schutzmaßnahmen möglich sein

Die Länder bitten den Bundestag, dafür die rechtliche Grundlage zu schaffen.

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Zu den Präzisierungen und Neuerungen gehört ferner die Bitte der Länder an den Bund, bis Ende März eine Teststrategie zu entwickeln und die entsprechende Verordnung zu verlängern. Zugleich bleibt es beim Bekenntnis der Bundesländer zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Neu in den Beschlusskatalog aufgenommen ist das Bekenntnis, auch weiterhin alles zu unternehmen, um die Pandemiefolgen für Kinder und Jugendliche zu mildern.

Insgesamt relativieren sich damit auch einige der bereits am Vortag von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder angekündigten Lockerungen im Freistaat. Sie fußen in Teilen auf der angepassten Beschlussvorlage. Ihre Verkündung war lediglich ein Vorpreschen.

Quelle: ntv.de, jwu

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