Sexuelle Nötigung Frau wegen durchlöcherter Kondome verurteilt
05.05.2022, 11:10 Uhr
Die Frau wurde wegen "Stealthing" verurteilt.
(Foto: picture-alliance / OKAPIA KG - Frankfurt/Main, Germ)
Als die Beziehung zu ihrem Liebhaber kriselt, ergreift eine Frau aus Nordrhein-Westfalen laut Medienberichten verzweifelte Maßnahmen: Sie verrät, dass sie die Kondome ihres Sexualpartners zerstochen hat und glaubt, schwanger zu sein. Nun urteilt ein Gericht über ihre heimliche Tat.
Das Amtsgericht Bielefeld hat eine Frau, die heimlich die Kondome eines Sexualpartners zerstochen hat, wegen sexueller Nötigung zu einer Bewährungsstrafe von einem halben Jahr verurteilt. Dies berichten die "Bild"-Zeitung und die "Neue Westfälische". Die Verurteilte wollte den Berichten zufolge unbemerkt schwanger werden, um den Mann an sich zu binden. "Das ist hier Rechtsgeschichte - würde ich mal so sagen", kommentierte demnach die Richterin Astrid Salweski den Fall der 39-Jährigen.
Den Berichten zufolge hatte die Angeklagte über ein Online-Datingportal einen drei Jahre älteren Mann kennengelernt und sich mit ihm mehrmals zu unverbindlichem Sex getroffen, zumeist in ihrer Wohnung. Schließlich soll sie sich in den 42-Jährigen verliebt haben. Als es zwischen den beiden kriselte und Funkstille herrschte, schrieb die Frau offenbar dem Mann, sie habe Löcher in die Kondome gestochen und glaube, sie sei schwanger.
Ihr Sexualpartner erstattete daraufhin Anzeige, es kam zur Anklage und zum Prozess, wie es in den Berichten weiter heißt. Zunächst habe die Staatsanwaltschaft eine Anklage wegen Vergewaltigung erhoben, diese jedoch rasch wieder fallengelassen. Stattdessen zähle die Tat als "Stealthing", wobei ein Geschlechtspartner ohne Wissen des anderen beim Sex sein Kondom entfernt. Dies wird als sexuelle Nötigung gewertet. Bei den Tätern handele es sich zwar in der absoluten Mehrheit um Männer, doch die Richterin argumentierte: "Nein heißt auch hier nein." Die Angeklagte habe schließlich ihre Manipulation eingeräumt und die Mindeststrafe von sechs Monaten Haft auf Bewährung angenommen.
Quelle: ntv.de, mbu