Panorama

Alle Alternativen widerlegt Mordprozess ohne Leiche endet mit lebenslanger Haft

00:00
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos
Der 38-Jährige bestritt im Prozess, für den Tod des Unternehmers verantwortlich zu sein.

Der 38-Jährige bestritt im Prozess, für den Tod des Unternehmers verantwortlich zu sein.

(Foto: picture alliance/dpa)

In einem Indizienprozess wird ein 38-Jähriger wegen Mord aus Habgier zu lebenslanger Haft verurteilt. Da es keine Leiche des Opfers gibt, muss das Gericht im Verfahren mögliche Alternativen neben einem gewaltsamen Tod prüfen. Es kommt jedoch zu einem eindeutigen Fazit.

In einem Mordprozess ohne Leiche hat das Landgericht Bielefeld den 38-jährigen Angeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Nach der sicheren Überzeugung des Gerichts habe der Indizienprozess eindeutig gezeigt, dass der Angeklagte den Unternehmer aus Hüllhorst in Ostwestfalen vor knapp einem Jahr aus Habgier getötet habe, sagte der Vorsitzende Richter Sven-Helge Kleine in der Urteilsbegründung.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Tod eines Menschen auch ohne Leiche rechtsfehlerfrei festgestellt werden. Dafür müssten aber bei der Beweiswürdigung in einem Indizienprozess strenge Anforderungen beim Urteil vorliegen. Dies sei in diesem Fall erfüllt, sagte Kleine.

Mehr zum Thema

Im Ausschlussverfahren habe das Gericht mögliche Alternativen geprüft. Der Angeklagte hatte in seinem letzten Wort nochmals bestritten, mit dem Tod des 66-Jährigen etwas zu tun zu haben. Nach seiner Überzeugung lebt der Unternehmer im Ausland und lässt es sich gut gehen oder hat Suizid begangen. "Das ist alles im Prozess widerlegt worden", sagte der Vorsitzende Richter. Es sei bewiesen, dass der 38-Jährige aus Finanznot im Herbst 2023 getötet habe, um an die Immobilien und den Besitz des Unternehmers zu kommen.

Das Auto des 66-Jährigen war nach seinem Verschwinden in den Niederlanden gefunden worden. Bei dem Angeklagten entdeckten die Ermittler den passenden Autoschlüssel, den Kfz-Schein des Sportwagens, Kreditkarte, Reisepass und einen bulgarischen Personalausweis des mutmaßlichen Opfers. Zudem hatte der 38-Jährige laut einem Schriftgutachter die Unterschrift des vermutlich Toten auf einem Zettel gefälscht. Auf dem Grundstück des Unternehmers hatte ein Leichenspürhund angeschlagen. Außerdem stellte die Spurensicherung hier Blut des 66-Jährigen und im Sportwagen die DNA des Angeklagten sicher.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger kündigten direkt nach der Urteilsverkündung noch im Gerichtssaal an, den Schuldspruch per Revision durch den Bundesgerichtshof überprüfen zu lassen.

Quelle: ntv.de, lme/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen