Isolationshaft ist hinnehmbar Oberstes Gericht weist Breivik-Klage ab
08.06.2017, 16:08 Uhr
Attentäter Anders Behring Breivik.
(Foto: picture alliance / dpa)
Mindestens 21 Jahre muss der Attentäter Anders Behring Breivik im Gefängnis sitzen. Diese möchte der 69-fache Mörder allerdings nicht in Isolationshaft verbringen. Deswegen klagt er sich bis zum Obersten Gerichtshof des Landes durch. Doch Erfolg hat er damit nicht.
Der rechtsradikale Attentäter Anders Behring Breivik ist vor dem Obersten Gerichtshof Norwegens mit einer Klage gegen seine Haftbedingungen gescheitert. Das höchste Gericht des Landes lehnte eine Befassung mit der Klage ab. Keiner der von Breivik vorgetragenen Punkte habe Aussicht auf Erfolg, erklärten die Richter. Breivik kündigte an, nun mit der Klage gegen seine "unmenschlichen" Haftbedingungen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen zu wollen.
"Wir werden den Fall so schnell es geht nach Straßburg tragen", sagte Breiviks Anwalt Oystein Storrvik. Er sei darauf vorbereitet gewesen, dass der Fall in Norwegen scheitern könnte.
Der Attentäter ist der Auffassung, seine Isolationshaft verstoße gegen den dritten Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Paragraph verbietet herabwürdigende Behandlungen von Menschen. Schon im März hatte ein norwegisches Berufungsgericht Breiviks Klage abgewiesen, weil der Attentäter weder gefoltert noch erniedrigt worden sei.
Der 38-jährige Attentäter muss eine Haftstrafe von 21 Jahren verbüßen, die bis auf lebenslänglich verlängert werden kann. Breivik hat in einem Hochsicherheitsgefängnis drei Zellen zur Verfügung.
Breivik hatte am 22. Juli 2011 als Polizist verkleidet 69 Teilnehmende eines Sommercamps der sozialistischen Partei Norwegens umgebracht - die meisten von ihnen waren Jugendliche. Kurz zuvor hatte er mit einer Bombe vor einem Regierungsgebäude in Oslo acht Menschen getötet.
Quelle: ntv.de, kpi/AFP