Panorama

Nicht "staatlich abgesichert" Prozess gegen "Reichsbürger"-Krankenkasse

"Reichsbürger" lehnen die Bundesrepublik Deutschland ab, an das geltende Recht müssen sie sich dennoch halten.

"Reichsbürger" lehnen die Bundesrepublik Deutschland ab, an das geltende Recht müssen sie sich dennoch halten.

(Foto: imago images/snapshot)

In der "Deutschen Gesundheitskasse" wollen sieben Anhänger der Reichsbürgerbewegung "Reichs- und Staatsangehörige" versammeln. Doch der Betrieb einer Krankenkasse ist ihnen nicht gestattet - und dafür gibt es jetzt Ärger. In den Grenzen des deutschen Rechts von 2020.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen sieben Beschuldigte Anklage wegen des Betriebs einer zur Reichsbürgerbewegung gehörenden Krankenversicherung erhoben. Vier der Beschuldigten sollen im April 2017 gemeinsam mit gesondert Verfolgten in Dresden die sogenannte Deutsche Gesundheitskasse gegründet haben, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Den Ermittlungen zufolge sind die Beschuldigten im Alter von 55 bis 69 Jahren der Reichsbürgerbewegung zuzuordnen, die das Rechtssystem der Bundesrepublik nicht anerkennt.

Wer sind die "Reichsbürger"?

"Zur 'Reichsbürgerbewegung' zählen uneinheitliche Gruppen und Einzelakteure, die sich selbst als 'Reichsbürger' bezeichnen. Unter den Anhängern dieser Strömung befinden sich Verschwörungstheoretiker ebenso wie Querulanten und Geschäftemacher, aber auch politisch Motivierte. Sie alle eint die Behauptung, das Deutsche Reich bestehe fort, sowie die Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland." (Quelle: Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz)

Die von ihnen gegründete Krankenkasse sollte für die Mitglieder an die Stelle der Gesetzlichen Krankenversicherung treten. Das Angebot umfasste neben einem Basistarif auch verschiedene Zusatztarife. Zwischen Juli und November 2017 wurden den Ermittlungen zufolge insgesamt 49 Mitglieder gewonnen und Mitgliedsbeiträge in Höhe von mehr als 8000 Euro eingenommen.

Den Beschuldigten war laut Staatsanwaltschaft bekannt, dass sie nicht über die für den Betrieb einer Krankenversicherung erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) verfügten und auch nicht in der Lage waren, die angebotenen Leistungen zu erbringen.

Nicht "absolut juristisch korrekt"

Die Finanzaufsichtsbehörde Bafin hatte bereits im September 2017 die Schließung der Deutschen Gesundheitskasse angeordnet. Auf der Webseite der Versicherung hieß es damals, diese sei "absolut juristisch korrekt und staatlich abgesichert" und stehe "Reichs- und Staatsangehörigen" offen. Das Geschäftsgebiet des betreffenden Vereins umfasste laut Satzung "ganz Deutschland in seinen Außengrenzen, wie diese am 31. Juli 1914 bestanden".

Die in etliche Kleinstgruppen zersplitterten "Reichsbürger" erkennen die Bundesrepublik und damit auch staatliche Autoritäten wie die Polizei oder Gerichte nicht an. Sie gehen davon aus, dass das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 noch existiert.

Drei der Beschuldigten sollen sich nun wegen unerlaubten Betriebs eines Versicherungsgeschäfts, die vier anderen wegen Beihilfe dazu verantworten. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheidet das Amtsgericht Dresden.

Quelle: ntv.de, ter/AFP

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