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Wegen Verleumdung und Betrug Gericht verhängt lange Haftstrafe im Plagiatsprozess

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Der Angeklagte bespricht sich mit seinen Anwälten Deniz Aydin (M). und Mathias Grasel in einem Saal des Landgerichts München.

Der Angeklagte bespricht sich mit seinen Anwälten Deniz Aydin (M). und Mathias Grasel in einem Saal des Landgerichts München.

(Foto: picture alliance / dpa / Matthias Balk)

Das Amtsgericht München verurteilt einen 70-Jährigen zu zweieinhalb Jahren Haft. Der Mann wollte mit einem perfiden Plan den Chef der Münchner Rechtsmedizin diskreditieren. Das Gericht sieht den Racheakt als erwiesen an. Zum Motiv seiner Tat äußert sich der Angeklagte selbst.

Im Prozess um ein mutmaßlich als Racheakt aufwendig gefälschtes Plagiat hat das Amtsgericht München den Angeklagten unter anderem wegen Verleumdung und Betrugs zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der 70-Jährige dem Chef der Münchner Rechtsmedizin mit einem perfiden Racheplan schaden wollte.

Das Gericht blieb damit nur vier Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer zwei Jahre und zehn Monate Haft für den Angeklagten gefordert hatte. Eine Strafe über zwei Jahren kann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.

Mit angeheuerten Helfern in Pakistan

Die Vorwürfe aus der Anklage hätten sich bestätigt, sagte der Richter. Laut Anklage hatte der Mann versucht, den Leiter der Münchner Rechtsmedizin, Matthias Graw, mit einem aufwendig gefälschten Plagiat zu diskreditieren. Dafür soll er Helfer in Pakistan angeheuert haben, ein wissenschaftliches Werk zu erstellen und den Eindruck zu erwecken, als wäre es vor 1987 erschienen.

In dieses Buch sollen dann Passagen und Abbildungen aus der Dissertation des Rechtsmediziners eingeflossen sein. So sollte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft der Eindruck entstehen, als hätte der Mediziner für seine 1987 erschienene Doktorarbeit daraus abgeschrieben. Das Motiv soll Rache gewesen sein aus "Unzufriedenheit mit dem Tod seiner Mutter", deren Leiche im Institut für Rechtsmedizin obduziert worden war.

Zu dieser Obduktion seiner Mutter, "der Holocaust-Überlebenden Gestapo-Gefangenen", wie er sagte, meldete der Angeklagte, der sich im Prozess zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert hatte, in seinem letzten Wort sehr ausufernd zu Wort. Die Obduktion sei unprofessionell abgelaufen. "Es waren Pfuscher am Werk gewesen, die das Gehirn zerstückelt haben", sagte er. Der Bestatter habe ihm "das kalte Gehirn und die anderen Körperteile und den Herzschrittmacher" gegeben. "Das war Hundefutter." Er gab außerdem an, er gehe davon aus, dass seine Mutter gar nicht tot war, als sie in das Institut für Rechtsmedizin gebracht wurde, sondern dort "am Kältetod" starb. Die Todesbescheinigung sei gefälscht gewesen.

Quelle: ntv.de, jaz/dpa

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