Panorama

Neue Mordanklage gegen Pistorius? Richterin vertagt Entscheidung

Fünf Jahre Haft für den Tod eines Menschen, das erscheint vielen Südafrikanern als eine zu milde Strafe. Vor allem, weil es sich um den reichen weißen Sprintstar Oscar Pistorius handelt. Die Staatsanwaltschaft unternimmt nun alles, um ein neues Verfahren herbeizuführen. Richterin Masipa bittet sich Bedenkzeit aus.

Thokozile Masipa urteilte möglicherweise zu milde.

Thokozile Masipa urteilte möglicherweise zu milde.

(Foto: AP)

Ein südafrikanisches Gericht hat die Entscheidung über die Zulassung eines Berufungsverfahrens gegen den Paralympics-Star Oscar Pistorius vertagt. Richterin Thokozile Masipa sagte nach Plädoyers von Anklage und Verteidigung, die Entscheidung werde am Mittwochmorgen bekanntgegeben werden.

Die Staatsanwaltschaft will den beinamputierten Sprinter wegen Mordes verurteilt sehen. Das Strafmaß von nur fünf Jahren Haft wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp sei auf schockierende Weise zu niedrig, sagte Staatsanwalt Gerrie Nel beim Gericht in Pretoria. Was setzt das für einen Präzedenzfall, wenn jemand, der in einem solchen Grad schuldig handelte, zu fünf Jahren verurteilt wird?". Pistorius habe genau gewusst, was er tat. "Das verdient es, bestraft zu werden", argumentierte Nel. "Seine Version kann nach dem Maßstab der Vernunft nicht wahr sein." Weder der beinamputierte Sprinter noch seine Familie waren bei dem Termin anwesend. Pistorius wie auch Steenkamps Familie hatten den Richterspruch akzeptiert.

Nach südafrikanischem Recht beschließt Richterin Masipa selbst, ob sie eine Berufung gegen ihr eigenes Urteil zulässt. Es geht dabei nicht darum, den Prozess völlig neu aufzurollen. Die Berufung darf sich nur auf Fehler bei der Gesetzesauslegung beziehen. Wenn Masipa den Berufungsantrag ablehnt, hat die Anklage die Möglichkeit, noch ein weiteres Mal Rechtsmittel einzulegen. Sollte es zu einer Berufung kommen, könnte die Verteidigung für die Dauer des neuen Prozesses auch eine Freilassung auf Kaution beantragen. Viele Rechtsexperten erwarten die Zulassung einer Berufung, zumal das Urteil Kritik bei Juristen, Frauenverbänden und auch bei vielen schwarzen Südafrikanern hervorgerufen hatte, die darin eine zu milde Bestrafung eines weißen Täters sahen.

Die Staatsanwaltschaft hatte Pistorius wegen Mordes angeklagt. Darauf steht in Südafrika lebenslänglich, was in der üblichen Rechtspraxis 25 Jahre Haft bedeutet. Richterin Masipa sah die Beweislage dafür jedoch in erster Instanz als unzureichend an und stufte Zeugen der Anklage als wenig glaubwürdig ein. Bei guter Führung könnte der frühere Superstar nach Schätzung von Rechtsexperten schon nach wenigen Monaten aus dem Gefängnis entlassen und unter Hausarrest gestellt werden.

Der mittlerweile 28-jährige Pistorius hatte in der Nacht zum 14. Februar 2013 seine Freundin durch eine geschlossene Badezimmertür erschossen. Er beteuerte stets, er habe einen Einbrecher im Haus vermutet. Rechtsexperten halten es für möglich, dass ein Berufungsverfahren zwei bis drei Jahre in Anspruch nimmt.

Quelle: ntv.de, sba/dpa

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