Panorama

Nichts zu verlieren? Southport-Mörder greift Gefängnisbeamten an

00:00
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos
Der Mann hatte in dem Kindertanzkurs um sich gestochen und drei Mädchen getötet.

Der Mann hatte in dem Kindertanzkurs um sich gestochen und drei Mädchen getötet.

(Foto: picture alliance / empics)

Der Teenager, der im vergangenen Jahr im englischen Southport drei Mädchen ermordete, wird zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Im Gefängnis soll es nun zu einem Zwischenfall gekommen sein.

Ein junger Mann, der im vergangenen Jahr drei Mädchen tötete, soll Medienberichten zufolge im Gefängnis einen Beamten mit kochendem Wasser angegriffen haben. Der 18-Jährige, der für den Mord an den Kindern während eines Taylor-Swift-Tanzkurses zu mindestens 52 Jahren Haft verurteilt worden war, soll dafür einen Wasserkocher in seiner Zelle im Gefängnis von Belmarsh benutzt haben. Das berichten unter anderem die Nachrichtenagentur PA und Sky News. Eine offizielle Bestätigung gibt es bislang nicht.

Laut PA habe sich der Vorfall am vergangenen Donnerstag ereignet. Der Beamte sei ins Krankenhaus eingeliefert und später wieder entlassen worden. Den Medienberichten hatten andere Gefängnisbeamte eingegriffen und die Verbrühungen des verletzten Kollegen sofort behandelt. Eine Gefängnissprecherin teilte der PA mit, die Polizei untersuche eine Attacke auf einen Beamten. Einen Namen nannte sie nicht. Gewalt im Gefängnis werde niemals toleriert.

Für den Angreifer hat die Tat Konsequenzen. Der "Sun" sagte eine nicht näher bezeichnete Quelle, dass die Haftbedingungen des Mannes verschärft würden. "Er wird kaum mit irgendjemandem in Kontakt kommen." Der 18-Jährige sei "offensichtlich überhaupt nicht rehabilitiert, und jemand wie er hat nichts zu verlieren", so die Quelle.

Schockierende Taten

Die Southport-Morde im vergangenen Jahr hatten Großbritannien schockiert. Der Täter war mit einem Messer bewaffnet in den Tanzkurs gestürmt und hatte um sich gestochen. Verurteilt wurde er wegen des Mordes an drei Mädchen sowie wegen des versuchten Mordes an acht weiteren Kindern und zwei Erwachsenen.

Erst im Februar lehnte der Generalstaatsanwalt Forderungen ab, dass ein Berufungsgericht die Länge der Gefängnisstrafe des 18-Jährigen überprüfen soll. Da sie 52 Jahre beträgt, könne seine Entlassung erst in Betracht gezogen werden, wenn er diese Zeit im Gefängnis verbüßt hat.

Quelle: ntv.de, sba/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen