Panorama

Gericht lässt Ungeimpfte zu Spielzeugläden in Bayern von 2G-Regel befreit

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2G-Regel gekippt: Die Richter sehen keinen Unterschied zwischen Spielzeugläden und Buchhandlungen.

(Foto: picture alliance/dpa)

Die 2G-Regel im Einzelhandel mutiert zum Flickenteppich. Nachdem ein Gericht in Niedersachsen die Regel insgesamt außer Kraft gesetzt hat, erlaubt die Justiz in Bayern auch Ungeimpften den Einkauf in Spielzeugläden. Sie hätten für Kinder zu Weihnachten eine große Bedeutung. Weitere Klagen sind zu erwarten.

Spielzeugläden in Bayern dienen genauso wie Buchhandlungen oder Blumenläden der Deckung des täglichen Bedarfs und unterliegen damit auch nicht der 2G-Regel. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Gegen den Beschluss, der bereits am Freitag erging, gibt es keine Rechtsmittel. Die Staatsregierung hatte Anfang Dezember verfügt, dass im bayerischen Einzelhandel nur noch Geimpfte und Genesene Zugang haben. Ausgenommen wurden Ladengeschäfte "zur Deckung des täglichen Bedarfs".

Wie der Verwaltungsgerichtshof nun mitteilte, hatte der Inhaber eines Spielwarengeschäfts einen Eilantrag hiergegen gestellt. Die Richter lehnten den Eilantrag als unzulässig ab - aber nur, weil der Kläger gar nicht betroffen sei. Denn die Staatsregierung hatte als Ausnahmen von der 2G-Regel einerseits Läden der eindeutig notwendigen Grundversorgung wie Lebensmittelgeschäfte und Apotheken aufgezählt - andererseits aber auch Buch- und Blumenläden, Gartenmärkte und Weihnachtsbaumverkäufe, die eindeutig nicht zur täglich notwendigen Grundversorgung gehören. Für Kinder aber hätten Spielzeugläden - zumal in der Weihnachtszeit - mindestens dieselbe Bedeutung wie für Erwachsene Bücher, Schnittblumen und Gartengeräte, erklärten die Richter nun. Wie wichtig und dringlich ein täglicher Bedarf sein müsse, damit das Geschäft nicht der 2G-Vorschrift unterliegt, sei weder dem Verordnungstext noch der Begründung zu entnehmen.

Weitere Klagen zu erwarten

Der Bundesverband des Spielwaren-Einzelhandels (BVS) in Köln begrüßte die Entscheidung und forderte ein Ende von 2G im Einzelhandel in ganz Deutschland. Weitere Spielwarenhändler in anderen Bundesländern prüften jetzt, ebenfalls Klage einzureichen. 2G und Lockdowns im Einzelhandel seien "ein Irrweg", sagte BVS-Geschäftsführer Steffen Kahnt. Händler würden aus rein symbolischen Gründen in ihrer umsatzstärksten Zeit benachteiligt. So erwirtschafteten etwa Spielwarenhändler im Weihnachtsgeschäft normalerweise 40 Prozent ihres Jahresumsatzes.

Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg überraschend die 2G-Regel für den Einzelhandel in Niedersachsen gekippt. Sie war erst fünf Tage zuvor in Kraft getreten. In Nachbarländern dürfen dagegen nur Geimpfte und Genesene in viele Geschäfte.

Quelle: ntv.de, mau/dpa

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