Vergewaltigte CamperinTäter erhält geringere Haftstrafe

Im April 2017 überfällt ein Mann ein campendes Pärchen in der Bonner Siegaue und vergewaltigt die junge Frau. Im Revisionprozess setzt das Landgericht Bonn die Haftstrafe des 32-jährigen Täters nun auf zehn Jahre herab.
Im Revisionsprozess um die Vergewaltigung einer Camperin in der Bonner Siegaue hat das Landgericht Bonn den Täter zu zehn Jahren Haft verurteilt - eineinhalb Jahre weniger, als im ersten Prozess verkündet. Eine andere Kammer des Gerichts hatte den 32-Jährigen bereits wegen schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil teilweise aufgehoben. Zwar bestehe an der Schuld des abgelehnten Aslybewerbers aus Ghana kein Zweifel, wohl aber an seiner Schuldfähigkeit. Ende September gab das Gericht dann aber bekannt, dass die beauftragte Gutachterin beim Täter keine Merkmale für eine verminderte Schuldfähigkeit gefunden habe.
Angstzustände und Panikattacken
Die Tat hatte im April 2017 landesweit Entsetzen ausgelöst: Ein junges Paar aus Süddeutschland campte in der Bonner Siegaue, als es nachts von dem Mann überfallen wurde. Er schlitzte das Zelt auf, bedrohte das Paar mit einer Astsäge und vergewaltigte die junge Frau.
Seither leidet die 23-Jährige unter Angstzuständen und Panikattacken. In einer persönlichen Erklärung, die zu Beginn des Revisionsprozesses vom Richter verlesen wurde, erklärte die Studentin: "Meine Leichtigkeit war verschwunden. Ich fühlte mich wie eine alte, ausgelaugte Frau."