Politik

Prozessbeginn am 21. Juli 40 Nebenkläger in Halle-Attentat zugelassen

Aus Platz- und Sicherheitsgründen findet der Prozess zum Halle-Attentat am Landgericht Magdeburg statt.

Aus Platz- und Sicherheitsgründen findet der Prozess zum Halle-Attentat am Landgericht Magdeburg statt.

(Foto: imago/Christian Schroedter)

Bewaffnet und mit Sprengsätzen ausgerüstet versucht Stephan B. im Oktober 2019 sich Zugang zu einer Synagoge in Halle zu verschaffen. Er tötet bei seinem Attentat zwei Menschen. Der bevorstehende Prozess wird nun noch ausgeweitet.

Im Prozess gegen den mutmaßlichen Halle-Attentäter Stephan B. hat das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg 40 Nebenkläger zugelassen. Das Gericht bestätigte zudem den Termin für den Prozessbeginn am 21. Juli. Der erste Strafsenat des OLG habe die Anklage des Generalbundesanwalts zur Hauptverhandlung zugelassen. Der Prozess findet aus Platz- und Sicherheitsgründen am Landgericht Magdeburg statt. Es sind insgesamt 18 Verhandlungstermine bis Mitte Oktober angesetzt.

Die Bundesanwaltschaft erhob im April Anklage gegen B. unter anderem wegen zweifachen Mordes. Er soll am 9. Oktober während der Feierlichkeiten zum jüdischen Feiertag Jom Kippur versucht haben, bewaffnet und unter Einsatz von Sprengsätzen in die Synagoge von Halle an der Saale einzudringen. Dort hielten sich zu diesem Zeitpunkt 52 Menschen auf.

Nachdem ihm dies nicht gelang, erschoss er den Ermittlungen zufolge auf offener Straße eine Frau, drang in einen Dönerimbiss ein und tötete dort einen Mann. Auf seiner Flucht verletzte er zwei weitere Menschen schwer. Die Ermittler gehen davon aus, dass B. aus antisemitischen und rassistischen Motiven handelte.

Für Schlagzeilen sorgte zuletzt ein Fluchtversuch von B. aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Halle, wo er unter anderem unbeaufsichtigt einen mehrere Meter hohen Zaun überkletterte. Da laut sachsen-anhaltischem Justizministerium Vorschriften missachtet wurden, wurde die stellvertretende JVA-Leiterin inzwischen von ihrer Funktion entbunden und versetzt. Auch gegen weitere Bedienstete werden disziplinarische Maßnahmen geprüft. B. wurde in ein Gefängnis nach Burg verlegt und wird schärfer überwacht.

Quelle: ntv.de, mba/AFP

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