"Bedrohungsszenarien" geschaffen AfD entzieht Helferich Mitgliedsrechte
20.07.2024, 21:24 Uhr
Helferich soll unter anderem wiederholt und gezielt "Fehltritte oder vermeintliche Fehltritte anderer Parteimitglieder" platziert haben.
(Foto: picture alliance / dts-Agentur)
Matthias Helferich gilt selbst innerhalb der AfD als Rechtsaußen. Der Parteiführung in NRW ist er seit Längerem ein Dorn im Auge. Ein Schiedsgericht wirft dem 35-Jährigen vor, er schaffe "Bedrohungsszenarien" - und zieht jetzt laut einem Medienbericht Konsequenzen.
Ein AfD-Schiedsgericht hat im Falle des Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich den Entzug der Mitgliedsrechte bestätigt. Dies berichtet der "Stern". Die Parteirichter in Düsseldorf gaben demnach dem Landesvorstand der NRW-AfD in dessen Verfahren gegen den 35-jährigen Dortmunder Recht. Ihr neunseitiger Beschluss vom 15. Juli 2024 liegt dem Magazin vor.
In dem Beschluss wirft das Landesschiedsgericht Helferich, der dem Höcke-Lager zugeordnet wird und stets starke Unterstützung von der AfD-Jugend "Junge Alternative" erfahren hat, unter anderem vor, auf Instagram den Slogan "Raus mit die Viecher" mit dem Begriff "Remigration" verknüpft zu haben. Das zeige "eine Einstellung einer extrem die Menschenwürde verletzenden Abqualifizierung von Migranten, die augenscheinlich mit Viechern gleichgesetzt werden".
Größeren Raum in dem Beschluss nimmt ein, was die beiden AfD-Schiedsrichter als "tatsächliche oder indirekte/subtile Bedrohungen von Parteimitgliedern" bezeichnen. Helferich schaffe "Bedrohungsszenarien", habe wiederholt und gezielt "Fehltritte oder vermeintliche Fehltritte anderer Parteimitglieder" platziert und das getan, "um Druck auszuüben". Das Gericht nennt dafür mehrere Beispiele.
Mathias Helferich selbst hat laut Beschluss die Vorwürfe zurückgewiesen und darauf hingewiesen, dass es verboten sei, die innerparteiliche Meinungsbildung einzuschränken.
In einer früheren Version dieses Textes hieß es, das Schiedsgericht habe den Parteiausschluss Helferichs bestätigt. Das war ein Fehler. Mit dem Beschluss bestätigt das Schiedsgericht, dass Helferich seine Mitgliedsrechte nicht ausüben darf. Das Urteil zum Parteiausschluss steht noch aus. Das Magazin "Stern" hat seine ursprüngliche Berichterstattung inzwischen dahingehend korrigiert.
Quelle: ntv.de, jki/AFP